Das Abkommen bezweckt eine einfache Regelung des Schadenersatzes bei Verkehrsunfällen zwischen einer Strassenbahn und einem Motorfahrzeug.

Der SVV und Santésuisse haben ein Abkommen vereinbart, das die Freizügigkeit im Bereich der Krankentaggeldversicherung regelt.

Das Abkommen betr. Verzicht auf Regressansprüche und Verjährungseinrede ist auch unter dem Begriff «Bagatellabkommen» bekannt.

Die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV verabschiedete Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing (nachfolgend «Selbstregulierung») trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Der SVV hat Regelwerke zum Erstellen von Beispielrechnungen für fondsgebundene und traditionelle Lebensversicherungen erarbeitet.

Das HIS ist ein Hinweis- und Informationssystem der Schweizer Sachversicherer. Es unterstützt die Versicherungsgesellschaften im Kampf gegen Versicherungsmissbrauch.

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Was ist die «Clearingstelle Verkehrszulassung», von wem wird sie betrieben und welche Daten werden bearbeitet? Hier erfahren Sie mehr.

Das allgemeine Verjährungsabkommen soll die Erledigung von Regressen durch eine klare Verjährungsregelung vereinfachen.

Das Massenkollisionen-Abkommen zur Vereinfachung der Abwicklung bei einer Massenkollision bewährt sich immer wieder – auch auf der A3 in Bilten 2017.

Die Regressplattform dient der effizienten digitalen Abwicklung von Regressfällen zwischen den schweizerischen Personen-, Schaden- und Haftpflichtversicherungen.

Versicherungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Den Schweizer Privatversicherern entsteht durch missbräuchliche Leistungsansprüche hoher Schaden.

Oft ist die Abgrenzung schwierig, ob die Unfall- oder die Krankenversicherung leistungspflichtig ist. Zur Klärung haben die Versicherer ein Abkommen vereinbart.

Das Abkommen besteht aus zwei Teilen die untrennbar miteinander verbunden sind.

In der Schadenpraxis sind Abkommen zwischen Sozialversicherern und den Privat-Haftpflichtversicherern ein wichtiger Schritt zu einer einfachen, schnellen und kostengünstigen Regresserledigung.

Das Chômage-Abkommen legt die Nutzungsausfall-Entschädigungen von Transportmitteln im konzessionierten öffentlichen Verkehr fest. Es gilt zwischen den unterzeichnenden Parteien.
