Das allgemeine Verjährungsabkommen soll die Erledigung von Regressen durch eine klare Verjährungsregelung vereinfachen.

Der SVV hat Regelwerke zum Erstellen von Beispielrechnungen für fondsgebundene und traditionelle Lebensversicherungen erarbeitet.

Das Abkommen bezweckt eine einfache Regelung des Schadenersatzes bei Verkehrsunfällen zwischen einer Strassenbahn und einem Motorfahrzeug.

Der SVV und Santésuisse haben ein Abkommen vereinbart, das die Freizügigkeit im Bereich der Krankentaggeldversicherung regelt.

Das Abkommen betr. Verzicht auf Regressansprüche und Verjährungseinrede ist auch unter dem Begriff «Bagatellabkommen» bekannt.

Die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV verabschiedete Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing (nachfolgend «Selbstregulierung») trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

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Das Massenkollisionen-Abkommen zur Vereinfachung der Abwicklung bei einer Massenkollision bewährt sich immer wieder – auch auf der A3 in Bilten 2017.

Oft ist die Abgrenzung schwierig, ob die Unfall- oder die Krankenversicherung leistungspflichtig ist. Zur Klärung haben die Versicherer ein Abkommen vereinbart.

Das Abkommen besteht aus zwei Teilen die untrennbar miteinander verbunden sind.

In der Schadenpraxis sind Abkommen zwischen Sozialversicherern und den Privat-Haftpflichtversicherern ein wichtiger Schritt zu einer einfachen, schnellen und kostengünstigen Regresserledigung.

Das Chômage-Abkommen legt die Nutzungsausfall-Entschädigungen von Transportmitteln im konzessionierten öffentlichen Verkehr fest. Es gilt zwischen den unterzeichnenden Parteien.

Der SVV hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Krankenversicherern ein Regressabkommen erarbeitet, welches nunmehr allen Haftpflicht- und Krankenversicherern zur Unterzeichnung offensteht.

Der SVV hat Verhaltensregeln für Versicherungsgesellschaften bei der Verwaltung von Kapitalanlagen formuliert. Sie gelten als Standesregeln.
