
Immer wieder kommt es auf Autobahnen zu Auffahrunfällen mit mehreren Fahrzeugen. Um Schadenabwicklung in solchen komplexen Fällen zu vereinfachen, hat der SVV ein Abkommen zur Regulierung von Schäden aus Massenkollisionen ausgearbeitet. Dem Abkommen können sich alle Versicherungsgesellschaften anschliessen, die in der Schweiz tätig sind.
2017 kam es z.B. auf der A3 zu einer Massenkollision mit 38 Fahrzeugen. Trotz schönen Wetters bildete sich im Bereich der Unfallstelle plötzlich massiv Nebel und die Sichtverhältnisse waren innert kurzer Zeit stark eingeschränkt. Weil nicht alle Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit den Umständen anpassten, kam es zur Massenkollision. Bereits wenige Stunden nach dem Unfall entschied die Schadenleiterkommission SLK des SVV, den Unfall als ein einziges Ereignis zu betrachten und setzte einen Task-Force-Leiter ein, um den Unfall nach dem Massenkollisionsabkommen abzuwickeln. Über den Task-Force-Leiter war die Kommunikation zwischen den Gesellschaften von Anfang an einfach und unkompliziert.
Die Polizei leistete eine vorzügliche Arbeit. Bereits wenige Tage nach dem Massenunfall erhielt die Task-Force von den Behörden die für die Schadenregulierung notwendigen Daten. Die Kosten für die Schäden an den Fahrzeugen beliefen sich auf weit über eine halbe Million Franken. Von den 38 beteiligten Fahrzeughaltern unterschrieben 34 die Einverständniserklärung für die Anwendung des Abkommens.
Für die Behörden war es von Vorteil, dass sie sich für die Versicherungsfragen mit nur einem Ansprechpartner auseinandersetzen mussten. Immerhin waren zusätzlich Drittschäden wie Infrastrukturschäden, Feuerwehr- und Rettungsdienstkosten von über 40'000 Franken zu erledigen. Dank dem Abkommen konnte auch die Abwicklung der Kosten über eine Zahlstelle schnell und unbürokratisch erledigt werden.
Als Fazit kann festgehalten werden:
Es zeigt sich, dass das Abkommen dank der langjährigen Erfahrung der Schadenleiter eine solide Basis zur Erledigung komplexer Auffahrkollisionen bildet und mehr Flexibilität zugunsten der Betroffenen gewährt als ein Gesetz dies könnte.
Wer ein Motofahrzeug besitzt, braucht obligatorisch eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich diese zwei weitere Versicherungen abzuschliessen.

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