
Die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV verabschiedete Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing (nachfolgend «Selbstregulierung») trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie setzt einen einheitlichen Mindeststandard für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug.
Der SVV setzt sich für einen starken Finanzplatz Schweiz ein, der auch im Bereich der Nachhaltigkeit führend ist. Zur Erreichung dieses Ziels ist eine hohe Integrität der angebotenen Dienstleistungen unerlässlich. Vor diesem Hintergrund hat der SVV im Jahr 2024 eine Selbstregulierung für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug erarbeitet.
Kernelement dieser Selbstregulierung ist die Festsetzung einer Nachhaltigkeitsdefinition. Als nachhaltig bezeichnete anteilgebundene Lebensversicherungen müssen künftig zusätzlich zu den finanziellen Zielen mindestens eines der folgenden Anlageziele verfolgen: Verträglichkeit mit einem oder mehreren spezifischen Nachhaltigkeitszielen oder Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Nachhaltigkeitsziele.
Um sicherzustellen, dass diese Nachhaltigkeitsdefinition in den Versicherungsunternehmen angemessen umgesetzt wird, enthält die Selbstregulierung unterschiedliche Bestimmungen:
Die unterstellten Versicherungsunternehmen und ihre gebundenen Versicherungsvermittler in der Schweiz verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung der Selbstregulierung. Damit setzt die Branche ein klares Zeichen für Transparenz und gegen Täuschung.
Unter Greenwashing im Finanzsektor wird die Täuschung von Kundinnen und Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen verstanden. Die Integrität dieser Produkte und Dienstleistungen ist für den Finanzplatz Schweiz zentral, weshalb der SVV jegliche Form von Greenwashing entschieden ablehnt.
Die Swiss Climate Scores mit ihren sechs Indikatoren schaffen Transparenz und fördern Investitionsentscheide, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Der fünfte Nachhaltigkeitsbericht der Versicherungsindustrie informiert über die vielseitigen Massnahmen der Branche im Bereich der ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nachhaltigkeit.

Verbesserter Mindeststandard für nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen stärkt Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes.