SVV, AMAS und SBVg be­grüs­sen den Ent­scheid des Bun­des­rats be­züg­lich Green­wa­shing

Medienmitteilung

Verbesserter Mindeststandard für nachhaltige Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen stärkt Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes.

  • Die Asset Management Association (AMAS), die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüssen den Entscheid des Bundesrats, zur Vermeidung von Greenwashing weiterhin auf Selbstregulierung zu setzen und vorläufig auf eine gesetzliche Regulierung auf Verordnungsstufe zu verzichten. Angesichts der dynamischen Entwicklung in der internationalen Regulierung von Sustainable Finance erachten die drei Verbände die Selbstregulierung als das geeignetste Instrument zur Vermeidung von Greenwashing.
  • Die drei Verbände haben ihre Selbstregulierungen in den letzten Monaten in engem Austausch mit den Behörden weiterentwickelt bzw. erarbeitet. Sie bilden den Standpunkt des Bundesrats zur Prävention von Greenwashing vom 16. Dezember 2022 entsprechend ab.
  • Kernelement der weiterentwickelten bzw. neu erarbeiteten Selbstregulierungen ist die Festlegung eines einheitlichen Mindeststandards, unter welchen Anlageprodukte und -dienstleistungen als nachhaltig bezeichnet werden dürfen.
  • Die weiterentwickelten Selbstregulierungen der AMAS und der SBVg treten mit entsprechenden Übergangsfristen am 1. September 2024 in Kraft, jene des SVV am 1. Januar 2025.

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass die weiterentwickelten bzw. neu erarbeiteten Selbstregulierungen der AMAS, der SBVg und des SVV seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor in geeigneter Weise abbilden. Entsprechend hat er heute mitgeteilt, dass er vorläufig auf die Einführung einer staatlichen Regulierung auf Verordnungsstufe verzichtet. Die AMAS, die SBVg und der SVV begrüssen diesen Entscheid. Selbstregulierungen nehmen Veränderungen rascher und geeigneter auf als Verordnungen. Angesichts der dynamischen Entwicklung in der internationalen Regulierung von Sustainable Finance erachten die drei Verbände wie der Bundesrat die Selbstregulierung als das geeignetste Instrument, um Greenwashing zu vermeiden.

Weiterentwicklung der bestehenden Selbstregulierungen

Die Integrität von Anlageprodukten und -dienstleistungen ist für den Finanzplatz Schweiz zentral. Darum lehnen die AMAS, die SBVg und der SVV jede Form von Greenwashing ab und tragen mit eigenen Massnahmen zur Sicherstellung der Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes bei. Die SBVg hat im Juni 2022 die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» veröffentlicht. Die AMAS publizierte ihrerseits im September 2022 die «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug». Diese Selbstregulierungen sind seit dem 1. Januar 2023 respektive dem 30. September 2023 in Kraft. Der SVV hat eine Selbstregulierung für anteilgebundene Lebensversicherungsprodukte erarbeitet, die auf den Selbstregulierungen der SBVg und der AMAS aufbaut und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Über die letzten Monate haben die drei Branchenverbände ihre Selbstregulierungen im engen Austausch mit den Behörden weiterentwickelt bzw. erarbeitet, um den Standpunkt des Bundesrats bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor vom 16. Dezember 2022 umfassend abzubilden. Die bestehenden Versionen der AMAS und der SBVg wurden dabei präzisiert und ergänzt. Sie treten am 1. September 2024 mit entsprechenden Übergangsfristen in Kraft.

Nachhaltigkeitsdefinition als Kernelement

Kernelement der weiterentwickelten bzw. neu erarbeiteten Selbstregulierungen der drei Branchen ist die Festlegung eines einheitlichen Mindeststandards, unter welchen Voraussetzungen ausgewählte Anlageprodukte und -dienstleistungen als nachhaltig bezeichnet werden dürfen. Als nachhaltig bezeichnete Anlageprodukte und -dienstleistungen müssen künftig gemäss den Anforderungen des Bundesrats zusätzlich zu den finanziellen Zielen mindestens eines der folgenden Anlageziele verfolgen: Verträglichkeit mit einem oder mehreren spezifischen Nachhaltigkeitszielen oder Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Nachhaltigkeitsziele. Mit der Integration der Nachhaltigkeitsdefinition und des Standpunktes des Bundesrats sind weitere branchenspezifische Anpassungen und Ergänzungen in den Selbstregulierungen verbunden.


«Mit der vorliegenden Selbstregulierung Nachhaltigkeit der AMAS wurde in wesentlichen Bereichen ein Qualitätsschritt vollzogen, der allen Anspruchsgruppen zugutekommt: Den Anlegerinnen und Anlegern, der Schweizer Asset-Management-Branche sowie dem Finanzplatz Schweiz als Ganzes. Der vorangegangene Prozess ist ein ausgezeichnetes Beispiel für einen konstruktiven und zielgerichteten Dialog zwischen Bund und Privatwirtschaft», sagt Adrian Schatzmann, CEO der AMAS.


«Es war ein langer und intensiver Prozess, bei dem sich die involvierten Parteien kontinuierlich angenähert haben. Durch die Weiterentwicklung unserer Selbstregulierung wird der Beratungsprozess in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung weiter geschärft und hinsichtlich nachhaltiger Anlagelösungen präzisiert. Kundinnen und Kunden erhalten dadurch künftig noch mehr Klarheit in Bezug auf das Angebot und die Erfüllung ihrer Präferenzen. Der Finanzplatz nimmt damit seine Verantwortung wahr», sagt Roman Studer, CEO der SBVg.


«Die Richtlinien innerhalb der Versicherungsbranche setzen einen einheitlichen Minimalstandard für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug. Damit wird die Transparenz auf Produktebene sowie im Beratungs- und Verkaufsprozess deutlich gestärkt», sagt Urs Arbter, CEO des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV.

Umsetzung der Selbstregulierung

In den kommenden Monaten werden sich die drei Branchenverbände und ihre Mitglieder auf die Umsetzung der weiterentwickelten bzw. neu erarbeiteten Selbstregulierungen fokussieren. Gleichzeitig werden sie sich weiterhin im Bereich Sustainable Finance engagieren und sich aktiv in den Dialog mit den Behörden einbringen. Die AMAS, die SBVg und der SVV unterstützen den Bundesrat in seinem Bestreben, die Schweiz als führenden Standort für Sustainable Finance zu positionieren.

 

Über die AMAS

Die Asset Management Association Switzerland ist die repräsentative Branchenorganisation der Schweizer Asset Management Industrie. Ihr Ziel ist es, die Schweiz als führendes Asset Management Zentrum mit hohen Standards für Qualität, Performance und Nachhaltigkeit zu stärken. Dabei unterstützt sie ihre Mitglieder darin, die Schweizer Asset Management Industrie weiter auszubauen und langfristig Wert für die Anleger zu schaffen. Die Asset Management Association Switzerland ist ein aktives Mitglied der European Fund and Asset Management Association (EFAMA) und der weltweit tätigen International Investment Funds Association (IIFA). 1992 in Basel gegründet, zählt die Asset Management Association Switzerland heute rund 180 Mitglieder.

Über die SBVg

Als Dachverband und Stimme der Banken setzt sich die Schweizerische Bankiervereinigung für optimale Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes im In- und Ausland ein. Die SBVg vertritt die Interessen der Bankenbranche gegenüber Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Regierung und Aufsichtsbehörden. Sie steht für offene Märkte, unternehmerische Handlungsspielräume und faire Wettbewerbsbedingungen ein. Als Kompetenzzentrum vermittelt sie bankenrelevantes Wissen und engagiert sich für Zukunftsthemen. 1912 in Basel gegründet, zählt die SBVg heute rund 235 Institutionen und rund 12'000 Personen als Mitglieder.

Über den SVV

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV vertritt die Interessen der privaten Versicherungswirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Dem Verband gehören rund 70 Mitglieder an, zu denen neben global agierenden Erst- und Rückversicherern auch viele national ausgerichtete und spezialisierte Sach-, Lebens- und Krankenzusatzversicherer zählen. Die Branche gehört zu den produktivsten und wertschöpfungsstärksten Wirtschaftszweigen. Die Privatversicherer beschäftigen in der Schweiz rund 50’000 Mitarbeitende. Mit ihrer Expertise in der Absicherung von Risiken und in der Gefahrenprävention übernehmen sie volkswirtschaftliche Verantwortung: Die Privatversicherer leisten einen bedeutenden Beitrag zur Stabilität des Wirtschaftssystems und zum Wohlstand in der Schweiz. Deshalb engagiert sich der Versicherungsverband für eine nachhaltige Entwicklung der Branche und ihrer Standorte.

Medienkontakt

Thilo Kleine, Stakeholderkommmunikation und Mediensprecher
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