Glos­sar

Kontext

Das SVV-Glossar beinhaltet wichtige Begriffe aus der Welt der Versicherungen. Wenn Sie hier nicht fündig werden, suchen Sie im VBV-Versicherungslexikon. Dieses birgt rund tausend Begriffe aus der Welt der Versicherungen.

Baukostenindex

Der Baukostenindex reflektiert die Teuerung über ein Jahr und gilt als Empfehlung für die jährliche Anpassung der Versicherungssummen an die Preisentwicklung für Gebäude in der Schweiz. Er ba-siert auf den offiziellen Angaben des Bundesamtes für Statistik. Im Folgenden werden die jährlichen Baukostenindizes für alle Kantone mit privater Gebäude-Feuerversicherung (GUSTAVO) sowie für Kantone mit kantonaler Gebäude-Feuerversicherung publiziert.

Einzelversicherung

Eine Einzelversicherung betrifft entweder nur eine einzelne Person (im Gegensatz zur Kollektivversicherung) oder eine einzelne Sache (im Gegensatz zur Pauschalversicherung).

Erwerbsunfähigkeit

Die Arbeitnehmer sind bei Unfall gut gegen die finanziellen Folgen der Erwerbsunfähigkeit geschützt, aber bei Krankheit ergeben sich hier grosse Lücken.

Versicherungsleistungen aus der AHV und dem UVG, aber oft auch aus der beruflichen Vorsorge sind in der Höhe begrenzt – damit ergibt sich für die Selbstvorsorge nicht nur in zeitlicher, sondern auch in betraglicher Hinsicht Abklärungs- und allenfalls Handlungsbedarf.

Nicht berufstätige Personen, wie Studenten oder Hausfrauen, müssen selber für eine allfällige Versicherung von Taggeld und Invalidenrente besorgt sein.

Felssturz/Steinschlag

Stein- oder Blockschlag bezeichnet einzelne Steine oder Brocken (<100m3), die ein Gebirge hinunter fallen, springen oder rollen. Handelt es sich hingegen um ganze Felsmassen (>100m3), die talwärts stürzen, spricht man von Bergsturz bzw. Erdrutsch.

Hinweise wie stark ein Gebiet von Naturgefahren bedroht ist, geben die Gefahrenkarten der Kantone. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet festzustellen, welche Gebiete durch Naturgefahren und schädliche Einwirkungen erheblich gefährdet sind. Unterstützt werden sie dabei vom Bundesamt für Umwelt Bafu. Die Bafu-Datenbank ShowMe gibt einen Überblick über den Stand der Gefahrenkartierung. 

Ausschlüsse

Schäden durch Felssturz oder Steinschlag sind grundsätzlich durch die Elementarschadenversicherung gedeckt. Nicht zu den Elementarschäden zählen Schäden, verursacht durch

  • fehlerhafte bauliche Konstruktion
  • Unterlassung von Abwehrmassnahmen
  • mangelhaften Gebäudeunterhalt
  • Schäden an Sachen, die nicht Gegenstand der Elementarschadenversicherung sind (AVO 172)

Freiwillige Versicherung

Bei der freiwilligen Versicherung bleibt es jedem Einzelnen überlassen, ob für ein Risiko ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Beispiele sind eine Privathaftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Lebensversicherung.

Gebundene Selbstvorsorge (3a)

In der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige können beim Abschluss einer gebundenen Vorsorgepolice mit zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen rechnen:

  • Die für eine Vorsorgepolice bezahlten Prämien können bis zu einem bestimmten Betrag bei den direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden vom Einkommen abgezogen werden.
  • Der Rückkaufswert einer gebundenen Vorsorgepolice unterliegt nicht der Vermögenssteuer.

Die Leistungen werden bei ihrer Fälligkeit zwar als Einkommen besteuert, dies jedoch zu einem reduzierten Steuersatz und gesondert vom übrigen Einkommen. Der Abzug der jährlichen Prämien fällt steuerlich insgesamt stärker ins Gewicht als diese fiskalische Schlussbelastung. Als Voraussetzung für die steuerliche Sonderbehandlung müssen die zurückgelegten Mittel ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Was heisst das?

  • Die Ansprüche aus der Vorsorgepolice können weder abgetreten noch verpfändet werden. Der Kreis begünstigter Personen ist deshalb eingeschränkt.
  • Vorausbezüge von Vorsorgeleistungen sind ausgeschlossen.
  • Eine Auflösung der Vorsorgeverträge mit vorzeitigem Bezug der Altersleistungen bzw. ein Rückkauf der Versicherung ist nur ausnahmsweise möglich (z.B. Einkauf in eine Pensionskasse, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, endgültiges Verlassen der Schweiz).
  • Ausnahmeregelungen im Hinblick auf die Verfügung über die zurückgelegten Mittel bestehen beim Erwerb oder der Erstellung von selbst genutztem Wohneigentum oder bei der Beteiligung an Wohneigentum zum Eigenbedarf.

Generationentafel

Die Generationensterbetafel (auch Kohortensterbetafel) zeigt die erwartete Sterblichkeit einer Generation (eines Jahrgangs) inklusive der zukünftig erwarteten Sterblichkeitsabnahme. Es wird demnach angenommen, dass die Sterblichkeit nicht nur vom Geschlecht und vom Alter, sondern auch noch vom Geburtsjahr abhängt. Dadurch lässt sich die steigende Lebenserwartung für später geborene Personen berücksichtigen. Unter Experten gilt diese Grundlage als zuverlässiger.

Beispielsweise wird ein in 30 Jahren geborenes Kind, höchstwahrscheinlich älter werden als die heutigen geborenen Kinder. Dies deshalb, weil in den nächsten 30 Jahren die Medizin weitere Fortschritte machen wird (Krebsmedikamente, Herz-Kreislauferkrankungen, Tabakprävention etc.) und der technologische Fortschritt es uns erlauben wird, weitere ungesunde, gefährliche oder anstrengende Arbeiten an Maschinen zu delegieren.

Gemäss der Generationentafel lebt der Mensch tendenziell länger als gemäss Periodentafel, weil eben die steigende Lebenserwartung mit kalkuliert wird. Das ist relevant bei der Festsetzung des Umwandlungssatzes: Wird von einer zu tiefen Lebenserwartung ausgegangen, so bekommen Rentner pro Jahr eine zu hohe Rente, respektive das Geld, das sie während ihrer Berufstätigkeit für ihre eigene Rente angespart haben, reicht eigentlich nicht bis zum Lebensende. Da die Lebensversicherer jedoch eine Rente bis zum Tod garantieren, muss das fehlende Geld von den Lebensversicherern entweder über den Kapitalmarkt erwirtschaftet werden – was im aktuellen Umfeld zunehmend schwieriger wird – oder es findet eine systemfremde Umlagerung von den Berufstätigen zu den Rentnern statt.

Gesetz der Grossen Zahl

Mathematik und Statistik gehören zu den wichtigsten Grundlagen der heutigen Versicherung. Die Wahrscheinlichkeitstheorie und die statistische Verarbeitung von grossen Zahlen einzelner Versicherungsfälle machen es möglich, Gesetzmässigkeiten zu erkennen und zu berechnen.Das Gesetz der Grossen Zahl kann anhand des Würfelspiels erklärt werden: Der Zufall bestimmt das Resultat jedes einzelnen Wurfes. Wird jedoch viele Male gewürfelt, zeichnet sich eine Regelmässigkeit ab. Der Zufall der grossen Zahlen sagt aber nicht, wer, sondern nur dass und wie viele Mitglieder einer Gemeinschaft von einem ganz bestimmten Ereignis getroffen werden. Das Schicksal als auslösender Faktor für versicherte Schäden wird zu einer fassbaren Durchschnittsgrösse.

Gustavo-Kantone

Die Schweiz verfügt über einen flächendeckende Elementarschadenversicherung für Fahrhabe (Hausrat, Geschäftsinventar) und Gebäude. Die Privatversicherer versichern in den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden (GUSTAVO-Kantone) Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. In den übrigen Kantonen der Schweiz sind Elementarschäden an Gebäuden bei den kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten versichert. Die Fahrhabe ist in der ganzen Schweiz bei der Privatassekuranz gedeckt, mit Ausnahme der Kantone Waadt und Nidwalden. 

Hagel

Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskugeln oder –klumpen mit einem Durchmesser von über 5 mm. Sind die Kugeln kleiner als 5 mm, spricht man von Graupel. In der Schweiz kommt es am häufigsten zwischen Mai und September zu Hagelschauern. Bildet sich bei Wärmegewittern Hagel, so ist das Schadenausmass geographisch sehr begrenzt, während sich bei Kaltfrontgewittern so genannte Hagelzüge formieren, die sich über die ganze Schweiz von Südwesten nach Nordosten erstrecken und mehrere Kilometer breit sein können. Ein Gebäude kann an jedem Standort durch Hagel betroffen werden. Es gibt jedoch stärker und schwächer gefährdete Gebiete. Die Hagelgefahrenkarte der «Schweizer Hagel» gibt Auskunft.

Hagel kann massive Schäden an Gebäuden anrichten. Für die Erledigung der Hagelschäden hat der Elementarschaden-Pool Richtlinien erlassen.

Schutz vor Hagel ist nur bedingt möglich. Trotzdem kann man Schäden mildern oder sogar verhindern, beispielsweise durch die Wahl von witterungsangepasstem Baumaterial. Unterstützung bietet das Schweizerische Hagelschutzregister. Das Schweizerische Hagelschutzregister listet Produkte mit einem nachgewiesenen Hagelwiderstand auf. Es umfasst eine breite Palette von Bauteilen und Baumaterialien. Ziel des Registers ist die Hagelschadenprävention und als Folge eine Reduktion der Gebäudeschäden.

Ausschlüsse

Schäden durch Hagel an Gebäuden sind grundsätzlich durch die Elementarschadenversicherung gedeckt. Nicht zu den Elementarschäden zählen Schäden, verursacht durch

  • fehlerhafte bauliche Konstruktion
  • Unterlassung von Abwehrmassnahmen
  • mangelhaften Gebäudeunterhalt
  • Schäden an Sachen, die nicht Gegenstand der Elementarschadenversicherung sind (AVO 172)
  • z.B. leicht versetzbare Bauten, Treibhäuser, Motorfahrzeuge als Warenlager im Freien, etc.

Hausratindex

Der Hausratindex reflektiert die Teuerung über ein Jahr und gilt als Empfehlung für die jährliche Anpassung der Versicherungssummen an die Preisentwicklung für Fahrhabe (wie zum Beispiel Möbel, Kleider, Elektrogeräte) in der Schweiz. Er basiert auf den offiziellen Angaben des Bundesamtes für Statistik.

Hochwasser/Überschwemmung

Hochwasser wird durch intensive oder lang anhaltende Niederschläge oder durch starke Schneeschmelze verursacht. Nach Definition spricht man von Hochwasser, wenn der Wasserstand oder der Wasserabfluss in einem Gewässer einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder gar überschritten hat: Wasser tritt über das Ufer. Gebiete sind unterschiedlich stark  von Hochwasser betroffen. Je nach Geländeform, Wassersättigung der Böden, Vegetation, Schneeverteilung sowie technischen Eingriffen (z. B. Damm, Rückhaltebecken etc.) ist ein Gebiet stärker oder schwächer hochwassergefährdet.

Hinweise wie stark ein Gebiet von Naturgefahren bedroht ist, geben die Gefahrenkarten der Kantone. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet festzustellen, welche Gebiete durch Naturgefahren und schädliche Einwirkungen erheblich gefährdet sind. Unterstützt werden sie dabei vom Bundesamt für Umwelt Bafu. 

Ausschlüsse

Schäden durch Hochwasser sind grundsätzlich durch die Elementarschadenversicherung gedeckt. Nicht zu den Elementarschäden zählen Schäden, verursacht durch

  • fehlerhafte bauliche Konstruktion
  • Unterlassung von Abwehrmassnahmen
  • mangelhaften Gebäudeunterhalt
  • Grundwasser
  • Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfahrungsgemäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen wiederholt

Ohne Rücksicht auf ihre Ursache, Schäden die entstehen durch

  • Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen
  • Rückstau von Wasser aus der Kanalisation
  • Schäden an Sachen, die nicht Gegenstand der Elementarschadenversicherung sind (AVO 172)

Kollektivversicherung

Die Kollektivversicherung umfasst eine Mehrzahl von Personen oder Objekten, die im gleichen Vertrag zusammengefasst sind. Hauptmerkmal der Kollektivversicherung ist es, dass Abschluss, Prämien-Inkasso sowie Vertragspflege nicht direkt mit dem Versicherten, sondern via Kollektivvertretung erfolgen. Häufigste Formen der Kollektivversicherung sind betriebliche Unfall- und Krankenversicherungen sowie die Kollektiv-Lebensversicherung/-Pensionskasse.

Maschinenindex

Der Maschinenindex reflektiert den Teuerungsstand per 30.6. des jeweiligen Jahres und gilt als Empfehlung für die Anpassung der Versicherungssummen und Prämien an die Preisentwicklung für die Maschinen- und Maschinenkasko-Versicherung. Er basiert auf den offiziellen Angaben von Swissmem des jeweiligen Jahres per 30.6.

Obligatorische Versicherung

Bei der obligatorischen Versicherung besteht eine gesetzliche Pflicht, eine Versicherung abzuschliessen. Obligatorische Versicherungen verfolgen sozialpolitische Ziele (Krankengrundversicherung, AHV usw.) oder den Schutz des Geschädigten (z.B. Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung). Obligatorien gibt es auch bei vergleichsweise hohen Risiken (Gebäudefeuerversicherung, Kernenergiehaftpflicht u.a.).

Öffentlich-rechtliche Versicherungen

Die Versicherungen werden nach der Rechtsstellung des Versicherers unterschieden. Die Träger öffentlich-rechtlicher Versicherungen, sind zum Beispiel  AHV, Suva oder kantonale Brandversicherungsanstalten.

Pauschalversicherung

Bei der Pauschalversicherung werden die versicherten Gegenstände pauschal zusammengefasst; z.B. wird in der Hausratversicherung das gesamte Mobiliar eines Haushaltes am Versicherungsort in einer Police versichert.

Periodentafel

Mit der Periodensterbetafel wird die Sterblichkeit von gleichzeitig lebenden Personen ermittelt. Die Periodensterbetafel ist eine Momentaufnahme der Sterblichkeitsverhältnisse der Bevölkerung im jeweiligen Zeitraum. Die Sterblichkeit eines 10-jährigen Kindes wird im gleichen Zeitraum wie die Sterblickeit einer 65-jährigen Person beobachtet. Dieses 10-jährige Kind wird aber in 55 Jahren, wenn es dann 65-jährig ist, eine andere (höchstwahrscheinlich tiefere) Sterblichkeit haben, als die 65-jährige Person heute. Das heisst diese Zahlen beruhen ausschliesslich auf einer Vergangenheitsbetrachtung. Eine Veränderung der Sterblichkeit in der Zukunft wird nicht berücksichtigt.

Personenversicherung

Die Personenversicherung umfasst alle Versicherungsarten, bei denen eine Person hinsichtlich Heilungskosten, vorübergehendem und dauerndem Erwerbsausfall als Folge einer Invalidität, Tod oder Alter versichert ist.

Prämien und Leistungen

Alle an einer Risikogemeinschaft Beteiligten entrichten ihren Beitrag, um den von einem Schaden Betroffenen helfen zu können. Dieser Beitrag ist die Prämie. Sie setzt sich zusammen aus dem

  • Risikoteil: Anhand mathematischer Grundlagen der Versicherungsstatistik sowie von Erfahrungswerten wird dieser Prämienbestandteil ermittelt. Er soll zur Bezahlung aller Schäden ausreichen. Basis ist der Durchschnitt über einen längeren Zeitraum.
  • Kostenteil: Kundenberatung, Abschluss der Versicherungen und die Behandlung der Schäden verursachen Kosten, die auf die Versichertengemeinschaft verteilt werden.
  • Sparteil: Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen kommt das Sparziel dazu; ein besonderer Prämienteil finanziert die vereinbarte Geldleistung am Ende der Versicherungsperiode, wobei der von der Versicherungsgesellschaft gutzuschreibende Zins hier eine besonders grosse Rolle spielt.

Wenn der Versicherungs- oder Schadenfall eintritt, so hat die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Leistungen zu erbringen, nämlich:

  • Geldleistungen: Kapitalzahlungen, Renten, Taggelder, Entschädigungen aller Art.
  • Dienstleistungen: Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter gegen den Versicherten (insbesondere in der Haftpflichtversicherung), Rechtsschutz, Beratung, Hilfe im Schadenfall, «Assistance».

Private Versicherungsgesellschaften

Die Versicherungen werden nach der Rechtsstellung des Versicherers unterschieden. Die privaten Versicherungsgesellschaften privatrechtlich organisiert als Aktiengesellschaften oder Genossenschaften.

Sachversicherung

Die Sachversicherung deckt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen, wie Fahrhabe oder Immobilien, entstehen.

Schadenversicherung

Bei Eintritt des versicherten Ereignisses wird bei der Schadenversicherung der effektive Schaden, höchstens aber die vereinbarte Versicherungssumme, bezahlt. Die Schadenversicherung ist u.a. in der Haftpflicht-, Sachversicherung und Kaskoversicherung üblich.

Schneedruck

Durch sehr starke Schneefälle kann die Last auf Dächern so schwer werden, dass sie zu Überbelastung oder gar Einsturz führt. Die Schneelast hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab: Schneemenge, Frost- und Tauwechsel, Schneebeschaffenheit. So ist ein Kubikmeter Nassschnee ca. vier Mal so schwer wie ein Kubikmeter Neuschnee.

Ausschlüsse

Schäden durch Schneedruck sind grundsätzlich durch die Elementarschadenversicherung gedeckt. Nicht zu den Elementarschäden zählen Schäden, verursacht durch

  • fehlerhafte bauliche Konstruktion
  • Unterlassung von Abwehrmassnahmen
  • mangelhaften Gebäudeunterhalt
  • Schäden an Sachen, die nicht Gegenstand der Elementarschadenversicherung sind (AVO 172)
  • z.B. Schäden an leicht versetzbaren Bauten (Ausstellungs- oder Grosszelte),Treibhäusern, etc.


Von der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen sind zudem Schneedruckschäden, die nur Ziegel oder andere Bedachungsmaterialien (Kamine, Dachrinnen oder Ablaufrohre) betreffen (Art. 174 AVO).

Sicherheitsbedürfnis

Die Sicherheit ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Das Leben birgt jedoch Risiken und Gefahren, die Gesundheit, Leben und Eigentum bedrohen können. Aus Unsicherheit über künftige Ereignisse haben sich darum die Menschen seit jeher mit Versicherungen «schützen» wollen. Heute ist ein Leben in den Industriestaaten ohne Versicherungen kaum mehr denkbar. Die Schweizerinnen und Schweizer sind sehr auf Sicherheit bedacht. Mit 7109 Franken pro Einwohner hatte die Schweiz 2004 weltweit die höchsten Ausgaben für Private Versicherungen (ohne Sozialversicherungen).

Solidarität

Das Prinzip einer Versicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Eine grosse Anzahl von Personen oder Firmen, die den gleichen Risiken ausgesetzt sind, zahlen ihre Prämien in eine gemeinsame Kasse ein. Diese muss im Schadenfall einem betroffenen Versicherten die vertraglich bestimmte Leistung entrichten.

Nach diesem heute noch gültigen Versicherungsprinzip haben sich bereits 1700 v. Chr. babylonische Karawanen «versichert». Die reisenden Händler, alle der gleichen Gefahr ausgesetzt, schlossen sich zusammen. Solidarisch kümmerte sich die Gemeinschaft um denjenigen, den ein Unglück traf. Was dieser Gefahrengemeinschaft zur Versicherung fehlte, war der kommerzielle Aspekt. Die institutionellen Versicherer, die sich ausserhalb der eigentlichen Gefahrengemeinschaft befinden, etablierten sich erst spät im Mittelalter.

Sterbetafel

Eine Sterbetafel gibt darüber Auskunft, wie viele Personen einer grossen Gruppe pro Altersjahr sterben. Aus der Sterbetafel lassen sich die Lebenserwartung eines neugeborenen Kindes und die Lebenserwartung einer Person in einem bestimmten Alter errechnen. Für die Berechnung des BVG-Umwandlungssatzes ist dabei die Lebenserwartung einer Person im Alter von 65 Jahren relevant.

Sturm

Erreicht ein Wind eine Geschwindigkeit von über 75 km/h bzw. Windstärke 9 spricht man von einem Sturm. Falls die Windgeschwindigkeiten über 117 km/h steigen (Windstärke 12), wird von einem Orkan gesprochen. Starke Windereignisse treten in den gemässigten Breiten vor allem im Herbst und im Winter auf.

Informationen zur aktuellen Wetter- und Gefahrenlage findet man auf der Homepage von MeteoSchweiz. Oder man abonniert den Wetter-Alarm. Der Wetter-Alarm informiert per Smartphone App, SMS, E-Mail oder Fax über aufkommende Unwetter in der Schweiz. Die rechtzeitige Information über aktuelle Unwetter wie Gewitter oder Sturm trägt dazu bei, dass insbesondere kleinere Schäden so weit als möglich eingeschränkt oder gar vermieden werden können. 

Ausschlüsse

Schäden durch Stürme sind grundsätzlich durch die Elementarschadenversicherung gedeckt. Nicht zu den Elementarschäden zählen Schäden, verursacht durch

  • fehlerhafte bauliche Konstruktion
  • Unterlassung von Abwehrmassnahmen
  • mangelhaften Gebäudeunterhalt
  • Schäden an Sachen, die nicht Gegenstand der Elementarschadenversicherung sind (AVO 172)

Summenversicherung

Bei der Summenversicherung wird bei Eintritt des versicherten Ereignisses die vertraglich festgesetzte Summe ausgerichtet. Summenversicherungen gibt es in der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung.

Vermögensversicherung

Bei der Vermögensversicherung werden Vermögensverluste infolge Eintritts eines versicherten Ereignisses gedeckt. Beispiele sind die Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Betriebsunterbruchversicherung, aber auch die Hagelversicherung von Kulturen.

Versicherungsaufsicht

1885 wurde in der Schweiz das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eingeführt. Es dient in erster Linie dem Schutz der Versicherten. Die privaten Versicherungsgesellschaften werden seither vom Bund kontrolliert, einerseits durch Erteilung der Bewilligung zum Geschäftsbetrieb, andererseits durch eine laufende Kontrolle ihrer Versicherungstätigkeit.

Derzeit wird das VAG total revidiert. Die Versicherer erhalten mehr unternehmerischen Spielraum, z.B. durch Abschaffung der präventiven Produktekontrolle. An ihre Stelle wird nicht nur eine verfeinerte und risikobasierte Solvenzkontrolle treten, sondern es werden auch weitere wirksame und für den Verbraucher wichtige Aufsichtsinstrumente in den Bereichen «Corperate Governance», Transparenz und Konsumentenschutz eingesetzt. Dadurch wird auch in Zukunft der Versicherungsschutz und die Zahlungsfähigkeit der Versicherungsgesellschaften gewährleistet werden.

Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag bietet Versicherungsschutz. Der Schutz deckt die finanziellen Folgen eines schädigenden Ereignisses. Charakteristisch für das schädigende Ereignis ist, dass man in der Regel nicht weiss, ob es sich überhaupt und wann es sich verwirklicht. Im Versicherungsvertrag können Sachen und Personen gegen schädigende Ereignisse versichert werden (Sach- bzw. Personenversicherung).