
Das Freizügigkeitsabkommen des SVV regelt den Übertritt einzelner versicherter Personen und den Übergang von Versichertenbeständen zwischen beigetretenen Kollektiv-Krankentaggeldversicherern. Auf dieser Seite finden Sie die geltenden Abkommen sowie die zugehörigen Unterlagen und Listen der beigetretenen Versicherer.
Das neue Abkommen verbessert den Schutz von Unternehmen und Arbeitnehmenden in einzelnen Fällen, in denen es bisher zu Unsicherheiten oder Deckungslücken kommen konnte.

In der Krankenversicherung wird zwischen der Grundversicherung (obligatorisch) und der Zusatzversicherung (freiwillig) unterschieden.

Die Reintegrations-Toolbox (RE Toolbox) ist eine webbasierte Weiterentwicklung der gedruckten Reintegrationsleitfäden für Unfall und Krankheit.
