
Das Freizügigkeitsabkommen von SVV und Santésuisse regelt den Übertritt einer einzelnen versicherten Person von einer Kollektivkrankentaggeldversicherung in die andere oder den Übergang von Versichertenbeständen in den Kollektivkrankentaggeldversicherungen zwischen den Versicherern, die dem Abkommen beigetreten sind.
In der Krankenversicherung wird zwischen der Grundversicherung (obligatorisch) und der Zusatzversicherung (freiwillig) unterschieden.

Die Reintegrations-Toolbox (RE Toolbox) ist eine webbasierte Weiterentwicklung der gedruckten Reintegrationsleitfäden für Unfall und Krankheit.
