Freizügigkeitsabkommen Kollektivversicherung

Freizügigkeitsabkommen in der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung

Regelwerk
27. Februar 2026

Das Freizügigkeitsabkommen des SVV regelt den Übertritt einzelner versicherter Personen und den Übergang von Versichertenbeständen zwischen beigetretenen Kollektiv-Krankentaggeldversicherern. Auf dieser Seite finden Sie die geltenden Abkommen sowie die zugehörigen Unterlagen und Listen der beigetretenen Versicherer.