Freizügigkeitsabkommen Kollektivversicherung

Freizügigkeitsabkommen in der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung

Regelwerk
27. Februar 2026

Das Freizügigkeitsabkommen von SVV und Santésuisse regelt den Übertritt einer einzelnen versicherten Person von einer Kollektivkrankentaggeldversicherung in die andere oder den Übergang von Versichertenbeständen in den Kollektivkrankentaggeldversicherungen zwischen den Versicherern, die dem Abkommen beigetreten sind.