
Das Bundesgericht hat 2018 einen Entscheid gefällt, der die Regressmöglichkeiten von Krankenversicherern erweitert. Unklar blieb, welche Wirkungen das Urteil gegenüber vertraglich Haftenden hat. Auch der Umgang mit verjährten Fällen bleibt unklar. Zur Beseitigung dieser Rechtsunsicherheiten hat der SVV in Zusammenarbeit mit zahlreichen Krankenversicherern das beiliegende Regressabkommen erarbeitet, welches nunmehr allen Haftpflicht- und Krankenversicherern zur Unterzeichnung offensteht.
In der Krankenversicherung wird zwischen der Grundversicherung (obligatorisch) und der Zusatzversicherung (freiwillig) unterschieden.

Die Empfehlungen haben das Ziel, eine faire, pragmatische und effiziente Schadenregulierung sicherzustellen.
