
Bei Verkehrsunfällen mit Involvierung von Motorfahrzeugen und Trams wird im Regressfall häufig über die Haftungsquote respektive über die Würdigung der unterschiedlichen Betriebsgefahren diskutiert.
Damit dies bei Bagatellfällen (Sachschäden bis CHF 30'000) nicht mehr nötig ist, hat der SVV zusammen mit den Versicherern von Trams ein Abkommen erarbeitet. Den Versicherungsgesellschaften steht es frei, zwecks Effizienzsteigerung in der Regressbearbeitung diesem Abkommen beizutreten.
Nachdem die Prämien in der Motorfahrzeugversicherung über Jahre hinweg eher gesunken sind, mussten verschiedene Versicherer in diesem Jahr Prämienerhöhungen vornehmen. Die Gründe sind vielfältig.

Das Abkommen betr. Verzicht auf Regressansprüche und Verjährungseinrede ist auch unter dem Begriff «Bagatellabkommen» bekannt.
