Das Abkommen betr. Verzicht auf Regressansprüche und Verjährungseinrede ist auch unter dem Begriff «Bagatellabkommen» bekannt.

Die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV verabschiedete Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing (nachfolgend «Selbstregulierung») trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Empfehlungen haben das Ziel, Unklarheiten bei der Schadenabwicklung zu regeln. Damit ermöglichen sie es, Schadenfälle rascher und einfacher zu bearbeiten.

Der SVV hat Regelwerke zum Erstellen von Beispielrechnungen für fondsgebundene und traditionelle Lebensversicherungen erarbeitet.

Das HIS ist ein Hinweis- und Informationssystem der Schweizer Sachversicherer. Es unterstützt die Versicherungsgesellschaften im Kampf gegen Versicherungsmissbrauch.

Die Mustervorlage dient als Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen für die Verwahrung von Werten des gebundenen Vermögens. Sie stellt jedoch weder eine Form der Selbstregulierung noch einen verbindlichen Mindeststandard dar.

Die Mustervorlage für Direktanlagen in Hypotheken dient als Leitfaden für Neugeschäfte und Krediterhöhungen im Bereich der direkten Hypothekenanlagen, die dem gebundenen Vermögen zugeordnet werden.

KI hat das Potenzial, die Prozesse innerhalb der Wertschöpfungskette der Versicherung effizienter, präziser und besser zu machen. Der SVV empfiehlt sechs KI-Prinzipien für die Assekuranz.

Wenn Sie auf die Webseite svv.ch zugreifen, sie lesen oder verwenden, erklären Sie sich bereit, die im Folgenden aufgeführten Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.

Was ist die «Clearingstelle Verkehrszulassung», von wem wird sie betrieben und welche Daten werden bearbeitet? Hier erfahren Sie mehr.

Das allgemeine Verjährungsabkommen soll die Erledigung von Regressen durch eine klare Verjährungsregelung vereinfachen.

Die Empfehlungen haben das Ziel, eine faire, pragmatische und effiziente Schadenregulierung sicherzustellen.

Der Index widerspiegelt realitätsnah die veränderten Kosten einer Wiederbeschaffung respektive eines Wiederaufbaus eines beschädigten Gegenstandes in der Schweiz

Das Massenkollisionen-Abkommen zur Vereinfachung der Abwicklung bei einer Massenkollision bewährt sich immer wieder – auch auf der A3 in Bilten 2017.

Die Regressplattform dient der effizienten digitalen Abwicklung von Regressfällen zwischen den schweizerischen Personen-, Schaden- und Haftpflichtversicherungen.

Versicherungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Den Schweizer Privatversicherern entsteht durch missbräuchliche Leistungsansprüche hoher Schaden.
