Das allgemeine Verjährungsabkommen soll die Erledigung von Regressen durch eine klare Verjährungsregelung vereinfachen.

Das Abkommen betr. Verzicht auf Regressansprüche und Verjährungseinrede ist auch unter dem Begriff «Bagatellabkommen» bekannt.

Die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV verabschiedete Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing (nachfolgend «Selbstregulierung») trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Empfehlungen haben das Ziel, Unklarheiten bei der Schadenabwicklung zu regeln. Damit ermöglichen sie es, Schadenfälle rascher und einfacher zu bearbeiten.

Der SVV hat Regelwerke zum Erstellen von Beispielrechnungen für fondsgebundene und traditionelle Lebensversicherungen erarbeitet.

Die Mustervorlage dient als Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen für die Verwahrung von Werten des gebundenen Vermögens. Sie stellt jedoch weder eine Form der Selbstregulierung noch einen verbindlichen Mindeststandard dar.

Die Mustervorlage für Direktanlagen in Hypotheken dient als Leitfaden für Neugeschäfte und Krediterhöhungen im Bereich der direkten Hypothekenanlagen, die dem gebundenen Vermögen zugeordnet werden.

KI hat das Potenzial, die Prozesse innerhalb der Wertschöpfungskette der Versicherung effizienter, präziser und besser zu machen. Der SVV empfiehlt sechs KI-Prinzipien für die Assekuranz.

Wenn Sie auf die Webseite svv.ch zugreifen, sie lesen oder verwenden, erklären Sie sich bereit, die im Folgenden aufgeführten Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.

Die Empfehlungen haben das Ziel, eine faire, pragmatische und effiziente Schadenregulierung sicherzustellen.

Der Index widerspiegelt realitätsnah die veränderten Kosten einer Wiederbeschaffung respektive eines Wiederaufbaus eines beschädigten Gegenstandes in der Schweiz

Das Massenkollisionen-Abkommen zur Vereinfachung der Abwicklung bei einer Massenkollision bewährt sich immer wieder – auch auf der A3 in Bilten 2017.

Das Abkommen besteht aus zwei Teilen die untrennbar miteinander verbunden sind.

Empfehlungen zur Anwendung des Variable Fee Approach (VFA) der Arbeitsgruppe «IFRS 17»

Ein wirkungsvolles Business Continuity Management kann die Überlebensfähigkeit und die Weiterführung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen während kritischer Prozesse sichern.

Der Kaufmännische Verband und der SVV haben die gemeinsamen Empfehlungen über die Anstellungsbedingungen in der Assekuranz neu vereinbart. Die Empfehlungen gelten ab 1. August 2021.
