
In Absprache mit der Finma hat der SVV eine Selbstregulierung für das Business Continuity Management für Versicherungsunternehmen in der Schweiz erlassen. Die Mindeststandards, die von der Finma anerkannt wurden, sind durch alle von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen zwingend zu befolgen.
Das Business Continuity Management BCM soll die Überlebensfähigkeit und die Aufrechterhaltung und Weiterführung der Geschäftstätigkeit bei ausserordentlichen Ereignissen und Situationen sichern. Dabei sind alle Ereignisse gemeint, die zur Gefährdung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens führen können, wie zum Beispiel
Das BCM zielt auf eine Minimierung der finanziellen, rechtlichen und reputationsbezogenen Auswirkungen bei solchen Ereignissen und Situationen ab. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Sicherstellung der Business Continuity. Er kann seine Kompetenzen an die Geschäftsleitung oder an andere Funktionen delegieren.
Die Mindeststandards definieren die Mindestanforderungen für die Versicherungsunternehmen in der Schweiz. Die Vorgaben richten sich nach dem Finma-Rundschreiben 2008/10.
Die Empfehlungen dienen zur möglichen weitergehenden Ausgestaltung des BCM eines Unternehmens.
Wie stehen Konsumentinnen und Konsumenten zum Konsumentenschutz? Wieviel sind sie bereit für mehr Schutz zu bezahlen? In der Studie des I.VW steht die Konsumentensicht im Fokus.

Der SVV hat Verhaltensregeln für Versicherungsgesellschaften bei der Verwaltung von Kapitalanlagen formuliert. Sie gelten als Standesregeln.
