Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Selbstregulierung der Versicherungsbranche zur Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler.

Die Mustervorlage dient als Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen für die Verwahrung von Werten des gebundenen Vermögens. Sie stellt jedoch weder eine Form der Selbstregulierung noch einen verbindlichen Mindeststandard dar.

Patrick Raaflaub
Eine gute Regulierung stärkt das Vertrauen zwischen Versicherer und Versicherten. Dabei bemisst sie sich nicht am Detaillierungsgrad. Versucht sie, alles bis ins Detail zu regeln, fördert sie eine «checkthebox»Mentalität und eine Verantwortungsdiffusion.

Der SVV äussert sich skeptisch gegenüber einem generellen Ausbau der FINMA-Kompetenzen. Urs Arbter plädiert für eine risikoadäquate Regulierung, die unterschiedliche Geschäftsmodelle berücksichtigt.

Der SVV begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Revision der AVO im Grundsatz. Sie stellt über weite Strecken einen guten Kompromiss dar, der Rechtssicherheit für den Versicherungsstandort gewährt.

Ein wirkungsvolles Business Continuity Management kann die Überlebensfähigkeit und die Weiterführung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen während kritischer Prozesse sichern.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Eine starke Aufsicht ist ein Gütesiegel für einen Finanzplatz. Sie stärkt das Vertrauen in die Akteure und damit das Ansehen unseres Finanzplatzes.

Ob ein Objekt, das gegen Feuer versichert ist, im Elementarschaden-Pool aufgenommen wird, ist oft unklar. SVV und Finma schaffen gemeinsam Klarheit.
