BVG-Re­form: Vor al­lem Frau­en und Teil­zeit­ar­bei­ten­de pro­fi­tie­ren

Studien

Eine Analyse von BSS Volkswirtschaftliche Beratung im Auftrag des überparteilichen Frauendachverbands alliance f zeigt: Frauen gehören unter dem Strich zu den Gewinnerinnen der BVG-Reform. Verbesserte Versicherung von Teilzeitarbeit durch Anpassung des Koordinationsabzugs führt zu höheren Renten für viele Frauen, während die meisten Versicherten kaum Veränderungen spüren. 

Die Renten der beruflichen Vorsorge stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Gründe dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tieferen Anlagerenditen. Weder Inflation noch steigende Zinsen lösen das Problem. Eine Reform der beruflichen Vorsorge ist deshalb dringend notwendig.

Im Auftrag der überparteilichen Frauendachorganisation alliance f hat BSS Volkswirtschaftliche Beratung eine Analyse der Auswirkungen der BVG-Reform durchgeführt. Deren Ergebnisse zeigen, dass Frauen insgesamt zu den Gewinnerinnen der Reform gehören, insbesondere dank der verbesserten Versicherung von Teilzeitarbeit.

Besonders profitieren 275‘000 Frauen, die dank der Anpassung des Koordinationsabzugs eine höhere Rente erhalten.

Gemäss der BSS-Studie hat die Reform für die Mehrheit der Versicherten, rund 85 Prozent, kaum Auswirkungen, da sie bereits überobligatorisch versichert sind. Besonders profitieren jedoch 275‘000 Frauen, die dank der Anpassung des Koordinationsabzugs eine höhere Rente erhalten. Auch 84‘000 Männer können sich über höhere Renten freuen.

Für 67’000 Frauen fällt die Rente aus dem BVG-Obligatorium hingegen wegen der Anpassung des Umwandlungssatzes und der Senkung der Lohnbeitragssätze tiefer aus. Diese Änderungen betreffen auch 102‘000 Männer, vor allem solche mit höheren Einkommen.

Eine weitere grosse Gruppe umfasst rund 393'000 Personen, die überobligatorisch versichert sind, aber noch Übergangszuschüsse erhalten werden. Diese Gruppe setzt sich aus 220'000 Frauen (56 Prozent) und 173'000 Männern (44 Prozent) zusammen. Die BVG-Reform wirkt sich somit differenziert auf verschiedene Gruppen aus, wobei Frauen tendenziell profitieren, während Besserverdienende mit Einbussen rechnen müssen.

Darüber wird am 22. September abgestimmt

Kernelement der beschlossenen Reform ist die Senkung des überhöhten BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent. Damit wird die unerwünschte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden reduziert. Mit der gleichzeitigen Stärkung des Sparprozesses (Anpassung der Altersgutschriften und des Koordinationsabzugs) und den Rentenzuschlägen für die Übergangsgeneration wird das Leistungsniveau weitgehend gehalten und die Vorsorgesituation der Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen – oft jüngere oder teilzeiterwerbstätige Frauen und Männer – verbessert. Die Reform stabilisiert und modernisiert die berufliche Vorsorge und erreicht damit die gesetzten Ziele.