Be­ruf­li­che Vor­sor­ge: Sys­tem mit Wahl­mög­lich­kei­ten

Kontext

Die berufliche Vorsorge ist in der Schweiz durch das Gesetz ausführlich geregelt. Dennoch gibt es verschiedene Modelle von Pensionskassen – und dadurch Wahlmöglichkeiten für die Unternehmen.

Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in der Schweiz beruht auf einem Dreisäulensystem. Die erste Säule ist die staatliche AHV für alle, die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge für Erbwerbstätige – und die dritte Säule ist das private, unter gewissen Voraussetzungen steuerlich begünstigte Sparen.

Die ersten beiden Säulen sollen zusammen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Bei Alleinstehenden mit mittlerem Einkommen decken erste und zweite Säule zusammen bis zu 60 Prozent des letzten Lohns ab, bei Verheirateten bis zu 75 Prozent.

Wer ist versichert?

In der beruflichen Vorsorge schliesst ein Arbeitgeber mit einer Vorsorgeeinrichtung einen Anschlussvertrag ab, um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu versichern.

  • Obligatorisch versichert sind AHV-pflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen zwischen 21’150 Franken und 84’600 Franken (Stand 2017). Jahreseinkommen über 84’600 Franken können im Überobligatorium versichert werden.
  • Selbstständigerwerbende, Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von weniger als 21’150 Franken und Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitgebern können sich freiwillig versichern lassen.

Insgesamt sind in der Schweiz über vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der beruflichen Vorsorge versichert.

Was ist versichert?

Versichert sind Alter, Invalidität und Tod.

  • Alter: Versicherte erhalten ab der Pensionierung bis zum Tod eine Rente und allenfalls eine zusätzliche Kinderrente.
  • Invalidität: Versicherte erhalten bei Invalidität eine Invalidenrente und allenfalls eine zusätzliche Kinderrente.
  • Tod: Angehörige von verstorbenen Versicherten erhalten eine Witwen- bzw. Waisenrente.

Wie wird die berufliche Vorsorge finanziert?

In der beruflichen Vorsorge werden die Altersrenten nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren finanziert: Versicherte sparen für ihr eigenes Alter. Die Beiträge an die Vorsorge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen muss. Auf dem Alterskapital des Versicherten erwirtschaftet die Vorsorgeeinrichtung eine Rendite. Der Finanzmarkt wird daher auch als dritter Beitragszahler bezeichnet.

Wer führt die berufliche Vorsorge durch?

Insgesamt gibt es in der Schweiz noch rund 1800 Vorsorgeeinrichtungen (Stand Ende 2015). Diese variieren in ihren Organisationsformen und Strukturen stark. Sie unterscheiden sich vor allem in drei Eigenschaften: Rechtsform, Verwaltungsform und Autonomiegrad.

Rechtsform

  • Die meisten Vorsorgeeinrichtungen sind privatrechtlich organisiert. 98 Prozent haben die Rechtsform einer Stiftung, die übrigen diejenige einer Genossenschaften.

  • Die Ausnahme bilden die Vorsorgeeinrichtungen öffentlicher Arbeitgeber wie Behörden, Verwaltungen oder Staatsbetrieben. Sie sind vielfach öffentlich-rechtlich organisiert.

Verwaltungsform

  • Firmenpensionskasse: Grössere Unternehmen verfügen über eine eigene Pensionskasse.
  • Vorsorgeeinrichtungen mehrerer Arbeitgeber: Organisationen mit verschiedenen, teilweise eigenständigen Einheiten – zum Beispiel Konzerne mit verschiedenen Firmen, der Bund oder die Kantone – verfügen über jeweils eine Vorsorgeeinrichtung für mehrere Arbeitgeber.
  • Sammeleinrichtungen: Kleinere Unternehmen schliessen sich meistens einer Sammelstiftung an, da es für sie zu aufwändig ist, eine eigene Pensionskasse zu betreiben. Die Sammelstiftung führt für jedes angeschlossene Unternehmen ein eigenes Vorsorgewerk, das auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten ist.
  • Gemeinschaftseinrichtungen: Mitglieder von Berufsverbänden schliessen sich oft einer Gemeinschaftseinrichtung an. Anders als bei einer Sammelstiftung gilt für alle angeschlossenen Unternehmen dasselbe Reglement.

Autonomiegrad

  • Autonome Vorsorgeeinrichtungen decken die Risiken Tod und Invalidität selber ab. Ausserdem tragen sie das Risiko von Verlusten an den Finanzmärkten selber.
  • Teilautonome Vorsorgeeinrichtungen tragen das Risiko von Verlusten an den Finanzmärkten selber, versichern aber die Risiken Tod und Invalidität bei einem Lebensversicherer.
  • Beim Vollversicherungsmodell übertragen Vorsorgeeinrichtungen die Risiken Tod und Invalidität sowie das Risiko von Verlusten an den Finanzmärkten einer Lebensversicherungsgesellschaft. Kleine Unternehmen, die sich Sammelstiftungen anschliessen, wählen oft dieses Modell; darum bieten Lebensversicherer Sammelstiftunglösungen mit Vollversicherung an.