Mindestquote: Erhöhung würde Versicherten nichts bringen
Versicherer müssen heute mindestens 90 Prozent der Erträge, den sie in der beruflichen Vorsorge erzielen, den Versicherten gutschreiben. Eine Erhöhung dieser sogenannten Mindestquote hätte negative Folgen für alle.
Erwirtschaften Versicherer in der beruflichen Vorsorge einen Überschuss, müssen sie den Versicherten einen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil gutschreiben – die sogenannte Mindestquote oder Legal Quote. Dabei geht es um die Erträge aus der Risiko- und Kostenprämie sowie aus den Kapitalanlagen. Sparprämien werden ohnehin zu 100 Prozent den Versicherten gutgeschrieben.
Gegenwärtig beträgt die Mindestquote 90 Prozent. Das heisst: Den Versicherern stehen maximal 10 Prozent der massgebenden Erträge zu. In der Vorlage zur Reform der Altersvorsorge 2020 schlug der Bundesrat eine Erhöhung der Mindestquote auf 92 Prozent vor. Mit der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2017 ist dieser Vorschlag vom Tisch. In einem neuen Anlauf zur Reform der Altersvorsorge ist nach Ansicht des SVV auf einen Vorschlag zur Erhöhung der Mindestquote zwingend zu verzichten.
Die Kollektivlebensversicherung – und vor allem das Modell der Vollversicherung – funktioniert nur, wenn die Versicherer allfällige Verluste mit Eigenkapital decken können. In guten Jahren müssen sie deshalb ausreichende Gewinne erzielen können, um das Eigenkapital zu stärken und für schlechte Jahre vorzusorgen. Eine Verschärfung der Mindestquote würde das stabile System gefährden – das gilt umso mehr, als die Finma mit der Einführung des Schweizer Solvenztests die Anforderungen an Bildung und Erhalt von Solvenzkapital verschärft hat.
Eine höhere Mindestquote würde den Versicherten auch gar nichts bringen. Die Versicherten hätten zwar eine weitergehende Garantie – diese würde für die Versicherer aber ein grösseres Verlustrisiko und damit einen höheren Kapitalbedarf zur Folge haben. Die Versicherer wären zu Massnahmen gezwungen und müssten defensivere Anlagestrategien wählen. Diese wiederum hätten tiefere Anlageerträge zur Folge. Eine höhere Mindestquote würde deshalb zu geringeren Überschüssen führen. Der Anteil am Kuchen würde für die Versicherten zwar etwas grösser, der Kuchen aber kleiner.
Als Argument für die Erhöhung der Mindestquote auf 92 Prozent wird jeweils vorgebracht, die tatsächliche durchschnittliche Ausschüttungsquote liege seit Einführung der Mindestquotenregelung knapp über 92 Prozent – ohne Berücksichtigung des Krisenjahrs 2008, in dem die Ausschüttungsquote über 100 Prozent betrug. Die höhere Ausschüttung erfolgt freiwillig aufgrund des funktionierenden Wettbewerbs. Die Versicherer benötigen jedoch de n Spielraum, um in schlechten Jahren auch nur das Minimum von 90 Prozent ausschütten zu können.