Um­wand­lungs­satz: Ei­ne Sen­kung ist über­fäl­lig

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Die Menschen werden immer älter – das ist erfreulich. Allerdings müsste sich dies auch auf die Berechnung der Altersrenten auswirken. Der Umwandlungssatz, der die Höhe der Rente mitbestimmt, ist seit langem viel zu hoch. Der SVV fordert, dass der Umwandlungssatz nicht von der Politik, sondern von der Realität bestimmt wird.

Bei der Berechnung der jährlichen Altersrente in der beruflichen Vorsorge sind zwei Faktoren entscheidend: das bis zum Zeitpunkt der Pensionierung angesparte Altersguthaben und der Umwandlungssatz. Mit Hilfe des Umwandlungssatzes wird das vorhandene Altersguthaben in eine Rente umgerechnet. Gegenwärtig beträgt der BVG-Umwandlungssatz 6,8 Prozent im Alter 65 für Männer bzw. im Alter 64 für Frauen. Bei einem Guthaben von 100'000 Franken ergibt das eine Jahresrente von 6800 Franken. Im sogenannten Überobligatorium kann die Pensionskasse einen tieferen Umwandlungssatz anwenden.

Die Höhe des Umwandlungssatzes sollte von der zu erwartenden Dauer der Rentenzahlung abhängen: Je höher die Lebenserwartung ist, desto tiefer sollte der Umwandlungssatz sein, weil das angesparte Kapital für mehr Jahre reichen muss. Ebenfalls ins Gewicht fällt die Renditeerwartung: Die Pensionskasse legt das Alterskapital an, und je geringer die Renditen sind, desto tiefer müsste der Umwandlungssatz sein.

In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung markant gestiegen; die Menschen werden erfreulicherweise immer älter. Gleichzeitig sind die Anlagerenditen massiv gesunken. Klassische Anlagevehikel wie die eidgenössische Staatsanleihe werden heute sogar negativ verzinst. Der aktuelle Umwandlungssatz ist daher viel zu hoch. Die Renten werden daher von den aktiven Versicherten – also den Berufstätigen – querfinanziert. Diese bezahlen zu hohe Risikoprämien und werden zu wenig an den Anlageerträgen beteiligt, weil das Geld für die Finanzierung der Renten benötigt wird. Gemäss einer Studie der Credit Suisse beläuft sich die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern auf mittlerweile 5,3 Milliarden Franken im Jahr.

Die vom Stimmvolk verworfene Vorlage zur Altervorsorge 2020 sah eine Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent vor. Der SVV begrüsste diesen Vorschlag – allerdings im Bewusstsein, dass auch ein Satz von 6 Prozent noch deutlich zu hoch ist. Das belegt auch die Tatsache, dass immer mehr Pensionskassen – auch staatliche – im Überobligatorium Sätze von weit unter 6 Prozent anwenden. Der SVV fordert, dass der Umwandlungssatz gesenkt wird. Und dass Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer einen Beitrag bzw. eine Prämie zur Finanzierung des Umwandlungssatzes erheben können. Dies würde die systemfremde Querfinanzierung der Renten durch die aktiv Versicherten zwar nicht beseitigen, aber wenigstens Transparenz schaffen.

Da der Umwandlungssatz eine versicherungstechnische Grösse ist, sollte er im Interesse einer nachhaltigen Finanzierung der Altersleistungen nicht im Gesetz geregelt werden. Und er sollte auch nicht Gegenstand politischer Auseinandersetzungen sein – sondern stets den tatsächlichen Rahmenbedingungen entsprechen.