Selbst­re­gu­lie­rung an­teil­ge­bun­de­ne Le­bens­ver­si­che­run­gen mit Nach­hal­tig­keits­be­zug

Regelwerk

Die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV verabschiedete Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing setzen einen einheitlichen Mindeststandard für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug. Sie legt Anforderungen an die Organisation, die Erstellung der Produkte sowie den Vertrieb fest. 

Die Selbstregulierung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Die sich unterstellenden Versicherungsunternehmen und ihre gebundenen Versicherungsvermittler in der Schweiz verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung dieser Selbstregulierung.

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