Selbstregulierung Greenwashing
Die vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV verabschiedete Selbstregulierung zur Vermeidung von Greenwashing (nachfolgend «Selbstregulierung») trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie setzt einen einheitlichen Mindeststandard für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug.
Der SVV setzt sich für einen starken Finanzplatz Schweiz ein, der auch im Bereich der Nachhaltigkeit führend ist. Zur Erreichung dieses Ziels ist eine hohe Integrität der angebotenen Dienstleistungen unerlässlich. Vor diesem Hintergrund hat der SVV im Jahr 2024 eine Selbstregulierung für anteilgebundene Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug erarbeitet.
Kernelement dieser Selbstregulierung ist die Festsetzung einer Nachhaltigkeitsdefinition. Als nachhaltig bezeichnete anteilgebundene Lebensversicherungen müssen künftig zusätzlich zu den finanziellen Zielen mindestens eines der folgenden Anlageziele verfolgen: Verträglichkeit mit einem oder mehreren spezifischen Nachhaltigkeitszielen oder Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Nachhaltigkeitsziele.
Um sicherzustellen, dass diese Nachhaltigkeitsdefinition in den Versicherungsunternehmen angemessen umgesetzt wird, enthält die Selbstregulierung unterschiedliche Bestimmungen:
- Organisatorische Anforderungen: Hierbei handelt es sich um generelle Anforderungen, z. B. betreffend Ausbildung, interne Risikokontrolle oder externe Prüfung, die die unterstellten Versicherungsunternehmen erfüllen müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen über angemessene Strukturen und Prozesse zur Verhinderung von Greenwashing verfügen.
- Prinzipien für Ersteller anteilgebundener Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug: Dies sind Prinzipien, die spezifisch auf die Erstellung von Lebensversicherungen abzielen und in diesem wichtigen Schritt sicherstellen, dass nachhaltige Lebensversicherungen auch tatsächlich nachhaltig sind.
- Prinzipien für den Vertrieb anteilgebundener Lebensversicherungen mit Nachhaltigkeitsbezug: Die Interaktion zwischen dem Vermittler und dem Kunden ist für den Abschluss einer Lebensversicherung zentral. Die formulierten Prinzipien stellen sicher, dass Kunden korrekt über die Eigenschaften von Versicherungsprodukten informiert werden.
Die unterstellten Versicherungsunternehmen und ihre gebundenen Versicherungsvermittler in der Schweiz verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung der Selbstregulierung. Damit setzt die Branche ein klares Zeichen für Transparenz und gegen Täuschung.
Was ist Greenwashing?
Unter Greenwashing im Finanzsektor wird die Täuschung von Kundinnen und Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen verstanden. Die Integrität dieser Produkte und Dienstleistungen ist für den Finanzplatz Schweiz zentral, weshalb der SVV jegliche Form von Greenwashing entschieden ablehnt.