Grundsatz 6
Grundsätze zur Bewertung von Mehrleistungen
Die Kriterien zur Bewertung von Mehrleistungen werden durch die einzelnen Versicherer festgelegt.
Kapitel
Erläuterung
- Die Entwicklung und die Ausgestaltung der Logik, der Mechanik und der Kriterien zur Bewertung von Mehrleistungen sind Aufgabe der einzelnen Versicherer.
- Die Erhebung der zur Bewertung benötigten Daten erfolgt im Rahmen der Grundsätze des vorliegenden Branchen-Frameworks.
- Es wird kein Branchenmodell zur Bewertung von Mehrleistungen, sondern ein grundsatzbasiertes Vorgehen entwickelt, das die Ausgestaltung von Bewertungsmodellen den einzelnen Versicherern überlässt.
- Die einzelnen Versicherer entwickeln ihr eigenes Bewertungsmodell, das konsistent in der Bewertung von Mehrleistungen der verschiedenen Leistungserbringer angewendet wird.
Mindestanforderungen
- Keine Mindestanforderungen
Präzisierungen
- Keine Präzisierungen
Branchen-Framework zu «Mehrleistungen VVG»
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Präambel
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Grundsatz 1
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Grundsatz 2
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Grundsatz 3
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Grundsatz 4
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Grundsatz 5
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Grundsatz 6
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Grundsatz 7
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Grundsatz 8
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Grundsatz 9
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Grundsatz 10
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Grundsatz 11
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Roadmap zur Umsetzung
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Partizipierende Gesellschaften
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