Grundsatz 7
Grundsätze zur Bewertung von Mehrleistungen
Mehrleistungen definieren sich auch über den Mehrwert am Patienten und nicht ausschliesslich über allfällige Mehrkosten.
Kapitel
Erläuterung
- Mehrleistungen orientieren sich an den Bedürfnissen des Patienten und generieren dann einen Mehrwert6, wenn sie im Verhältnis zu den Grundleistungen einen durch den Patienten empfundenen Mehrwert generieren.
- Neben den Mehrwerten für die Patienten wird die Kostenseite für die Bereitstellung der Mehrleistungen in der Betrachtung ebenfalls berücksichtigt. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Aufwände:
- Direkte Aufwände enthalten den effektiven Mehrwert.
- Indirekte Aufwände umfassen das Bereitstellen von Mehrleistungen, die vom Patienten optional in Anspruch genommen werden können.
Mindestanforderungen
- Keine Mindestanforderungen
Präzisierungen
- Mehrwert am Patienten: Für eine betriebswirtschaftliche Bewertung ist keine ausschliessliche Argu¬men-tation über Mehrkosten, sondern eine ausgewogene Betrachtung unter Einbezug des effektiv erbrachten Mehrwerts am Patienten heranzuziehen (wie zum Beispiel Zugang zu grösserer Auswahl an Ärzten oder Spitälern, individuell gestaltbare Visiten- und Besuchszeiten).
6 Mehrwert: Der Mehrwert einer Mehrleistung übersteigt den Wert einer Grundleistung eines entsprechenden Leistungserbringers bzw. stellt als eigenständige Leistung den Mehrwert dar.
Branchen-Framework zu «Mehrleistungen VVG»
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Präambel
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Grundsatz 1
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Grundsatz 2
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Grundsatz 3
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Grundsatz 4
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Grundsatz 5
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Grundsatz 6
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Grundsatz 7
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Grundsatz 8
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Grundsatz 9
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Grundsatz 10
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Grundsatz 11
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Roadmap zur Umsetzung
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Partizipierende Gesellschaften
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