Grund­satz 8

Grundsätze zur Bewertung von Mehrleistungen

Unterschiede in der Bewertung von gleichwertigen Mehrleistungen müssen klar begründbar sein.

Kapitel

Erläuterung
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Abgrenzung
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Präzisierungen
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Erläuterung

  • Die Bewertungslogik wird so entwickelt, dass identische Mehrleistungen beim gleichen Leistungserbringer am jeweiligen Standort durch den jeweiligen Versicherer grundsätzlich gleich bewertet werden – unterschiedliche Bewertungen müssen in nachvollziehbarer Form begründet werden. Das heisst, wenn Halbprivat- und Privatpatienten dieselben Leistungen erhalten, soll auch derselbe Betrag verrechnet werden.

Abgrenzung

  • Die Entwicklung und die Ausgestaltung der Bewertungslogik obliegen den einzelnen Versicherern.

Mindestanforderungen

  • Bewertungsunterschiede: Unterschiede in der Bewertung der Mehrleistung können durch Unterschiede in der Region, der Fachrichtung oder der Erfahrung des Arztes oder im Leistungsauftrag des Spitals begründet werden (nicht abschliessend).

Präzisierungen

  • Bewertungsergebnisse: Die Bewertungsergebnisse können zwischen den Versicherern variieren.