Grundsatz 8
Grundsätze zur Bewertung von Mehrleistungen
Unterschiede in der Bewertung von gleichwertigen Mehrleistungen müssen klar begründbar sein.
Kapitel
Erläuterung
Weiterlesen
Abgrenzung
Weiterlesen
Mindestanforderungen
Weiterlesen
Präzisierungen
Weiterlesen
Erläuterung
- Die Bewertungslogik wird so entwickelt, dass identische Mehrleistungen beim gleichen Leistungserbringer am jeweiligen Standort durch den jeweiligen Versicherer grundsätzlich gleich bewertet werden – unterschiedliche Bewertungen müssen in nachvollziehbarer Form begründet werden. Das heisst, wenn Halbprivat- und Privatpatienten dieselben Leistungen erhalten, soll auch derselbe Betrag verrechnet werden.
Abgrenzung
- Die Entwicklung und die Ausgestaltung der Bewertungslogik obliegen den einzelnen Versicherern.
Mindestanforderungen
- Bewertungsunterschiede: Unterschiede in der Bewertung der Mehrleistung können durch Unterschiede in der Region, der Fachrichtung oder der Erfahrung des Arztes oder im Leistungsauftrag des Spitals begründet werden (nicht abschliessend).
Präzisierungen
- Bewertungsergebnisse: Die Bewertungsergebnisse können zwischen den Versicherern variieren.
Branchen-Framework zu «Mehrleistungen VVG»
-
Präambel
Weiterlesen
-
Grundsatz 1
Weiterlesen
-
Grundsatz 2
Weiterlesen
-
Grundsatz 3
Weiterlesen
-
Grundsatz 4
Weiterlesen
-
Grundsatz 5
Weiterlesen
-
Grundsatz 6
Weiterlesen
-
Grundsatz 7
Weiterlesen
-
Grundsatz 8
Weiterlesen
-
Grundsatz 9
Weiterlesen
-
Grundsatz 10
Weiterlesen
-
Grundsatz 11
Weiterlesen
-
Roadmap zur Umsetzung
Weiterlesen
-
Partizipierende Gesellschaften
Weiterlesen