Grundsatz 11
Grundsätze zur Zukunft von Mehrleistungen
Innovation zugunsten des Patientennutzens ist gewünscht. Trends wie «ambulant vor stationär» sind eine Chance für neue Mehrleistungsservices.
Kapitel
Erläuterung
- Innovationen bestehen in Bezug auf die Methode der Diagnose, die Therapie- und Behandlungsform und die Operationstechnik.
- Die Veränderung der Zusatzversicherung soll so erfolgen, dass der Wettbewerb zwischen einzelnen Versicherern und zwischen den Leistungserbringern weiterhin gewährleistet ist.
- Das Potenzial für neue Mehrleistungen soll zugunsten der Patienten genutzt werden.
- Neuen Mehrleistungen und Mehrleistungspaketen soll aktiv zu einer Marktpositionierung verholfen werden.
- Bei der Veränderung ist darauf zu achten, dass historische Hinderungsgründe für Innovation zugunsten des Patientennutzens nach Möglichkeit ausgeräumt und neue Hinderungsgründe nach Möglichkeit vermieden werden.
Mindestanforderungen
- Innovationen im Forschungsstadium: Es werden keine Innovationen über die Zusatzversicherung abgebildet, die sich im Stadium der Forschung befinden.
- Wirksamkeit und Zweckmässigkeit: Innovative Mehrleistungen entsprechen Methoden, die im Sinne des KVG wirksam und zweckmässig sind. Sie liegen über dem Standard der OKP und entsprechen nicht den KVG-Bestimmungen der Wirtschaftlichkeit.
Präzisierungen
- Innovative Leistungen: Als innovative Leistungen können Diagnosemethoden und Therapien verstanden werden, die zielführend und medizinisch adäquat sind, aber noch nicht zum Standard geworden sind.
Branchen-Framework zu «Mehrleistungen VVG»
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Präambel
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Grundsatz 1
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Grundsatz 2
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Grundsatz 3
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Grundsatz 4
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Grundsatz 5
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Grundsatz 6
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Grundsatz 7
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Grundsatz 8
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Grundsatz 9
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Grundsatz 10
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Grundsatz 11
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Roadmap zur Umsetzung
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Partizipierende Gesellschaften
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