Grundsatz 9
Grundsätze zur Bewertung von Mehrleistungen
Die Bewertung von Mehrleistungen erfolgt in der Regel auf Basis von Leistungspaketen und nicht auf Basis von Einzelleistungen.
Kapitel
Erläuterung
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Abgrenzung
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Mindestanforderungen
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Präzisierungen
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Erläuterung
- Durch Mehrleistungspakete sollen Anreize zur Mengenausweitung und die Gefahr einer Doppel-verrechnung vermieden werden.
- Mehrleistungspakete sind so zu strukturieren, dass sie für alle relevanten Anspruchsgruppen verständlich beschrieben sind – eine Referenz auf die jeweiligen Einzelleistungen im Mehrleistungs¬paket ist erstrebenswert.
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Einzelleistungen abzurechnen.
Abgrenzung
- Die effektive Ausgestaltung und die vertragliche Verhandlung von Leistungspaketen sowie von Einzelleistungen obliegen dem einzelnen Versicherer.
Mindestanforderungen
- Keine Mindestanforderungen
Präzisierungen
- Einheitliche Bezeichnung: Zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden Leistungen und Leistungspakete gemäss Mehrleistungsvertrag eindeutig bezeichnet.
Branchen-Framework zu «Mehrleistungen VVG»
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Präambel
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Grundsatz 1
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Grundsatz 2
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Grundsatz 3
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Grundsatz 4
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Grundsatz 5
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Grundsatz 6
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Grundsatz 7
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Grundsatz 8
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Grundsatz 9
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Grundsatz 10
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Grundsatz 11
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Roadmap zur Umsetzung
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Partizipierende Gesellschaften
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