
Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2027 um 0,5 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent anzuheben. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist diese deutliche Erhöhung nicht sachgerecht. Aus seiner Sicht sollte der Satz bei 1,0 Prozent liegen. Entscheidend ist, dass die gesetzliche Mindestgarantie auch für Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit langfristig tragbar bleibt.
Der Bundesrat überprüft den BVG-Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre. Dieser bestimmt, zu welchem Satz die Altersguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Der Bundesrat konsultiert dabei die Sozialpartner und die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission). Letztere erarbeitete an ihrer Sitzung vom 31. August 2026 die entsprechende Konsultationsantwort und empfiehlt eine Anpassung des Mindestzinssatzes für das Jahr 2027 von aktuell 1,25 auf 1,75 Prozent.
Der SVV beurteilt diese Empfehlung als zu hoch, da die seit 2018 angewandte Berechnungsformel der BVG-Kommission zu stark auf kurzfristige Veränderungen an den Finanzmärkten reagiert und der langfristigen Tragbarkeit einer gesetzlichen Mindestgarantie zu wenig Rechnung trägt. Der breit verwendete «Pictet BVG 2005-25»-Index ist für die Kollektivlebensversicherung nicht angemessen. Nach den Bestimmungsgrundsätzen des SVV wäre für 2027 also ein Mindestzinssatz von 1,0 Prozent opportun.
Die Anlageergebnisse vieler Vorsorgeeinrichtungen fielen zuletzt sehr erfreulich aus. Gute Ergebnisse des Gesamtmarkts können jedoch nicht eins zu eins auf den gesetzlichen Mindestzins übertragen werden. Denn während Anlageergebnisse im Nachhinein ermittelt werden, wird der BVG-Mindestzinssatz im Voraus festgelegt und muss unabhängig davon erfüllt werden, wie sich die Finanzmärkte im kommenden Jahr entwickeln.
Dabei unterscheiden sich Vorsorgeeinrichtungen erheblich hinsichtlich ihrer Risikofähigkeit, ihrer Verpflichtungen und ihrer Anlagemöglichkeiten. Der Mindestzins muss deshalb so bemessen sein, dass ihn auch Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit und defensiver Anlagestrategie realistisch erreichen können. Das gilt insbesondere für BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen sowie für Kollektivlebensversicherer in der Vollversicherung. Diese übernehmen umfassende Garantien und müssen ihre Anlagen langfristig auf Sicherheit ausrichten.
Hinzu kommt, dass nicht der gesamte Anlageertrag für die Verzinsung der Altersguthaben zur Verfügung steht. Vorsorgeeinrichtungen müssen zugleich Wertschwankungsreserven aufbauen, notwendige Rückstellungen bilden und die gesetzlichen Rentenverpflichtungen erfüllen.
Eine umsichtig festgelegte gesetzliche Mindestgarantie verhindert nicht, dass die Versicherten von guten Anlagejahren profitieren. Denn wenn es die finanzielle Lage einer Vorsorgeeinrichtung zulässt, kann und soll ihr paritätisch zusammengesetztes oberstes Organ eine Verzinsung oberhalb des gesetzlichen Minimums beschliessen.
So können gute Anlageergebnisse gezielt an die Versicherten weitergegeben und gleichzeitig die konkrete Risikofähigkeit, die vorhandenen Reserven und die Verpflichtungen der einzelnen Einrichtung berücksichtigt werden. Aus Sicht des SVV ist dies sachgerechter als eine pauschale Anhebung der gesetzlichen Mindestgarantie für alle Vorsorgeeinrichtungen.
Der SVV erwartet vom Bundesrat, dass er bei seinem Entscheid die Funktion des Mindestzinssatzes als langfristig tragbare Untergrenze wahrt. Die von der BVG-Kommission empfohlenen 1,75 Prozent sind aus Sicht des Branchenverbandes der Privatversicherer zu hoch. Der Handlungsspielraum, um umfassende Garantien bieten zu können, wird damit unnötig eingeschränkt.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Branchenorganisation der Schweizer Privatversicherer. Mit rund 70 Mitgliedern – darunter global tätige Erst- und Rückversicherer sowie national ausgerichtete, spezialisierte Sach-, Lebens- und Krankenzusatzversicherer – vertritt der Verband über 95 Prozent der in der Schweiz erwirtschafteten Versicherungsprämien. Der SVV setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung der Versicherungswirtschaft ein und fördert Lösungen, die zur Stabilität und Sicherheit der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Damit leistet die Privatassekuranz einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand in der Schweiz. Die Branche zählt zu den produktivsten und wertschöpfungsintensivsten Wirtschaftszweigen des Landes und beschäftigt rund 50’000 Mitarbeitende.
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