Schweizer Parlamentsgebäude mit Fahnen und Kuppel.

Parlament verhindert Schwächung der beruflichen und privaten Vorsorge

Medienmitteilung
4. März 2026

Der Nationalrat hat die Streichung der Steuererhöhung auf Vorsorgekapitalbezüge bestätigt. Diese war im Entlastungspaket 27 vorgesehen. Damit stärkt das Parlament das Vertrauen in die eigenverantwortliche Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich.

Trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat an der Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule festgehalten. Diese Massnahme hätte die privatwirtschaftliche Vorsorge und damit das Dreisäulensystem unnötig geschwächt. Zudem wäre sie falsch gewesen, denn der Bund hat ein Ausgaben-, kein Einnahmenproblem. Das Parlament – zuerst der Ständerat, nun auch der Nationalrat – hat dies entsprechend korrigiert und die Massnahme aus dem Entlastungspaket 27 gestrichen.

Entscheid zugunsten des Mittelstands und der Vorsorgesicherheit

Die Steuererhöhung hätte vor allem diejenigen belastet, die verantwortungsvoll für Alter, Tod oder Invalidität vorgesorgt haben. Sie hätte insbesondere den Mittelstand unverhältnismässig getroffen. «Mit seiner Entscheidung setzt das Parlament ein wichtiges Signal an all jene, die über Jahrzehnte hinweg eigenverantwortlich für ihre Zukunft finanziell vorgesorgt haben. Verlässliche Rahmenbedingungen sind zentral. Das Parlament hat diesbezüglich die nötige Weitsicht bewiesen. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts muss über klare Prioritäten und Ausgabendisziplin erfolgen – nicht über höhere Steuern und eine Schwächung der zweiten und dritten Säule unserer Altersvorsorge», sagt Urs Arbter, CEO des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV.

Mit der AHV‑Reform das Problem an der Wurzel packen

Im Hinblick auf die Reform AHV 2030 sind Ausgabendisziplin und die Lösung struktureller Probleme von besonderer Bedeutung: Der Bundesrat plant, die Finanzierung zwischen 2030 und 2040 primär über höhere Einnahmen aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen zu sichern. Ein höheres Referenzalter, das die demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen adressieren würde, lehnt er ab. Stattdessen setzt er auf Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit. Dabei plant er erneut Eingriffe in die zweite und dritte Säule, indem das Mindestbezugsalter von heute 58 beziehungsweise 60 Jahren auf 63 Jahre angehoben werden soll. Zudem bringt er das Konzept der Lebensarbeitszeit ins Spiel. Der SVV erachtet diese Ansätze jedoch als weder praktikabel noch zielführend, da sie den individuellen Gestaltungsspielraum einschränken, die Komplexität erhöhen, einen erheblichen Umsetzungsaufwand verursachen und nicht automatisch dazu führen, dass im Durchschnitt länger gearbeitet wird. 

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Branchenorganisation der Schweizer Privatversicherer. Mit rund 70 Mitgliedern – darunter global tätige Erst- und Rückversicherer sowie national ausgerichtete, spezialisierte Sach-, Lebens- und Krankenzusatzversicherer – vertritt der Verband über 95 Prozent der in der Schweiz erwirtschafteten Versicherungsprämien. Der SVV setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung der Versicherungswirtschaft ein und fördert Lösungen, die zur Stabilität und Sicherheit der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Damit leistet die Privatassekuranz einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand in der Schweiz. Die Branche zählt zu den produktivsten und wertschöpfungsintensivsten Wirtschaftszweigen des Landes und beschäftigt rund 50’000 Mitarbeitende.
 

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