Vorsorge

Revision AHV 2030

Vernehmlassungen
9. September 2026

Der SVV unterstützt das Ziel, die AHV langfristig zu stabilisieren, sowie Reformelemente, die freiwillige Erwerbsanreize, zusätzliche Wahlmöglichkeiten und eine praxistaugliche Modernisierung des Vollzugs vorsehen.

Kritisch beurteilt der Schweizerische Versicherungsverband SVV jedoch verschiedene Eingriffe in die berufliche und private Vorsorge. Er lehnt insbesondere die Einschränkung der AHV-rechtlichen Berücksichtigung von BVG-Einkäufen Selbstständigerwerbender, die Anhebung der frühestmöglichen Bezugsalter in der beruflichen Vorsorge, im Freizügigkeitsbereich und in der Säule 3a sowie die vorgeschlagene Beitragspflicht auf Dividenden in der vorgesehenen Form ab. Diese Massnahmen schwächen die kapitalgedeckte Vorsorge, vermindern die Flexibilität der Versicherten und schaffen Rechts- und Vollzugsunsicherheiten.

Vernehmlassung zu AHV 2030