
Der Nationalrat hat am 4. März 2026 die Streichung der Steuererhöhung auf Vorsorgekapitalbezüge bestätigt. Diese war im Entlastungspaket 27 vorgesehen.
Mit diesem Entscheid stärkt das Parlament das Vertrauen in die eigenverantwortliche Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität.
Trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat an der Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule festgehalten. Diese Massnahme hätte die privatwirtschaftliche Vorsorge und damit das Dreisäulensystem unnötig geschwächt. Zudem wäre sie falsch gewesen, denn der Bund hat ein Ausgaben-, kein Einnahmenproblem. Das Parlament – zuerst der Ständerat, nun auch der Nationalrat – hat dies entsprechend korrigiert und die Massnahme aus dem Entlastungspaket 27 gestrichen.
Die Steuererhöhung hätte vor allem verantwortungsvoll vorsorgende Personen und den Mittelstand belastet. Mit dem Entscheid setzt das Parlament ein wichtiges Signal für verlässliche Rahmenbedingungen. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts, die der SVV unterstützt, muss über klare Prioritäten und Ausgabendisziplin erfolgen – nicht über höhere Steuern oder eine Schwächung der zweiten und dritten Säule.
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