
Seit einigen Jahren wird auf nationaler Ebene über ein Obligatorium im Krankentaggeld diskutiert. Ein Bericht des Bundesrats hat nun aufgezeigt: Das heutige System funktioniert. Angesichts steigender krankheitsbedingter Ausfälle und den damit verbundenen Kosten würde ein Obligatorium keine Abhilfe leisten. Vielmehr brauchen wir wissenschaftliche Erkenntnisse und den Beitrag aller Akteure.

Ein Obligatorium scheint in der Politik nicht selten mit einem Sicherheitsgefühl verbunden zu sein. Doch was heute freiwillig und auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten funktioniert, wird durch eine obligatorische Einheitslösung nicht automatisch besser. Bevor man nach einem Obligatorium für die Krankentaggeldversicherung ruft, müssten deshalb mindestens folgende drei Punkte geklärt werden:
Es hat mich sehr gefreut, dass der Ständerat diese Fragen vertieft prüfen liess, bevor er sich mit dem Obligatorium befasst. Und siehe da, der Bundesrat verneinte sowohl die Notwendigkeit als auch die Verhältnismässigkeit und warnte vor falschen Anreizen, die ein Obligatorium in der Realität mit sich bringen könnte. So bin auch ich überzeugt, dass ein Versicherungszwang zu einer Verwässerung des Verantwortungsbewusstseins führt.
Im heutigen System trägt jeder Arbeitgeber die Verantwortung für seine Arbeitnehmenden. Im Krankentaggeld bedeutet dies auch, dass er für Absenzen in seinem Unternehmen die Verantwortung übernehmen muss. Denn mit einer zunehmenden Anzahl an Absenzen steigen auch die Kosten für eine Krankentaggeldversicherung. Somit hat jeder Arbeitgeber automatisch einen Anreiz, die Fehltage möglichst tief zu halten. Und wer in soziale Leistungen investiert, kann sich im Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreich positionieren.
Auch wir als Krankenversicherer haben ein grosses Interesse daran, dass unsere Versicherten gesund bleiben. Dafür investieren wir als SWICA in die Forschung, um die Ursachen gesundheitsbedingter Absenzen besser zu verstehen und daraus wirksame Präventions- und Widereingliederungsmassnahmen abzuleiten. Davon profitieren Arbeitnehmende, Arbeitgeber und letztlich die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig müssen wir in einem wettbewerblichen und freiwilligen System mit einem guten Angebot überzeugen.
Aktuell sind wir durch die enorme Zunahme an psychisch bedingten Absenzen stark herausgefordert. In einem Obligatorium würden die stetig steigenden Kosten einfach auf ein grosses Kollektiv verteilt werden. Man würde sich zwar jährlich über die steigenden Prämien aufregen, doch politisch drohte eine Blockade ähnlich wie in der Grundversicherung: viel Streit über Zuständigkeiten und wenig Fokus auf den eigentlichen Ursachen für den Kostenanstieg.
Ohne ein Obligatorium kann und muss die Branche heute rasch auf neue Herausforderungen reagieren, weil sie innerhalb der bestehenden gesetzlichen Grundlagen über den nötigen Handlungsspielraum verfügt. So haben wir per 2027 eine Lösung gefunden, dass künftig kein Unternehmen unverschuldet ohne Versicherungslösung bleibt. Auch wenn dies heute nur 0,5 Prozent aller Unternehmen betrifft. Zudem erforschen wir die Ursache psychisch bedingter Arbeitsausfälle gezielt.
Um dem Kostenwachstum entgegenzuwirken, brauchen wir nachhaltige Lösungen, die bei den Ursachen ansetzen. Hierfür sind wir auf die Zusammenarbeit von Fachkliniken, Arbeitgebern, Arbeitnehmenden und weiteren Sozialversicherungen angewiesen. Immer mit dem Ziel, dass Menschen gesund bleiben oder trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglichst gut am Arbeitsleben teilhaben können.
Der Ruf nach einem Obligatorium ist sicherlich gut gemeint. Ein Obligatorium schafft jedoch Pflichten – und keine Verantwortung. Ich bin überzeugt, dass nur da die wirksamsten Lösungen entstehen, wo alle Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Das neue Abkommen verbessert den Schutz von Unternehmen und Arbeitnehmenden in einzelnen Fällen, in denen es bisher zu Unsicherheiten oder Deckungslücken kommen konnte.

Psychische Erkrankungen führen oft zu langen Arbeitsausfällen und sogar Stellenverlust. Eine Machbarkeitsstudie erprobt nun, wie der Wiedereinstieg besser koordiniert gelingt.

Der Bundesrat lehnt ein Obligatorium ab. Punktuelle Lücken wollen die Versicherer mit dem revidierten Freizügigkeitsabkommen schliessen.
