
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Die heute veröffentlichten Berichte zeigen: Das System funktioniert für die grosse Mehrheit. Punktuelle Lücken nehmen die Versicherer dennoch ernst. Mit dem revidierten Freizügigkeitsabkommen sollen unverschuldet vertragslose Arbeitgeber gezielt besser abgesichert werden. Der SVV begrüsst die sachliche Einordnung des Bundesrats. Es braucht gezielte Lösungen statt reine Symbolpolitik.
Der Bundesrat hat heute zwei Berichte zur Krankentaggeldversicherung sowie zu Absenzen und Krankschreibungen am Arbeitsplatz verabschiedet. Sein Befund ist klar: Das heutige Krankentaggeldsystem ist ausreichend, grundlegende Änderungen sind derzeit nicht angezeigt. Ein allgemeines Obligatorium ist aus Sicht des Bundesrats nicht notwendig.
Die im Bericht zum Postulat 24.3465 "Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung" der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR veröffentlichen Daten zeigen, dass die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz breit verankert ist. Rund 84 Prozent der Beschäftigten arbeiten in einem Unternehmen mit Krankentaggeldversicherung. Ab drei Beschäftigten liegt die Abdeckung bei über 85 Prozent, bei Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten bei über 90 Prozent. Nur rund 0,5 Prozent aller Unternehmen erhielten trotz Bemühungen kein Versicherungsangebot – betroffen sind damit 0,13 Prozent der Beschäftigten. Der Bundesrat führt in seiner Mitteilung weiter aus, dass unter den Unternehmen ohne KTG-Versicherung die allermeisten stattdessen über eine vergleichbare Regelung zur Lohnfortzahlung verfügen.
Gleichzeitig nehmen die Versicherer die punktuellen Schwierigkeiten ernst. Mit dem revidierten Freizügigkeitsabkommen sollen konkrete Lücken geschlossen werden. Vorgesehen sind unter anderem eine Vorleistungspflicht bei Zuständigkeitsfragen sowie ein Zuweisungsverfahren für Arbeitgeber, die ohne eigenes Verschulden keine Anschlusslösung finden. Damit setzt die Branche dort an, wo der Bundesrat spezifische Zugangsschwierigkeiten erkennt – ohne ein insgesamt funktionierendes System grundlegend umzubauen.
Der Bericht in Erfüllung des Postulates 24.3154 "Absenzen am Arbeitsplatz. Sozialpartnerschaftlich Transparenz herstellen und zielgerichtete Massnahmen entwickeln" von Diana Gutjahr zeigt zudem, wo die eigentliche Herausforderung liegt: bei den zunehmenden gesundheitsbedingten Absenzen. Diese machten 2024 rund zwei Drittel des jährlichen Absenzvolumens aus und beliefen sich auf 407 Millionen Stunden. Seit 2010 ist die durchschnittliche Zahl gesundheitsbedingter Absenzentage bei Vollzeit-Arbeitnehmenden von 6,3 auf 8,5 Tage pro Jahr gestiegen.
Ein Obligatorium verhindert jedoch keine Krankschreibung, verkürzt keine Absenz und verbessert keine Wiedereingliederung. Wer die Kosten im Krankentaggeld langfristig stabilisieren will, muss deshalb bei den Ursachen ansetzen: Prävention, Früherkennung, Teilarbeitsfähigkeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz sind die entscheidenden Hebel.
Der SVV begrüsst die sachliche Einordnung des Bundesrats. Die Berichte zeigen: Das System funktioniert, die Lücken sind punktuell, und die Ursachen steigender Kosten liegen bei den zunehmenden Absenzen. Deshalb braucht es gezielte Lösungen statt Symbolpolitik.
Zunehmende Absenztage fordern Unternehmen und Versicherer.

Steigende krankheitsbedingte Absenzen setzen die Krankentaggeldversicherung unter Druck. Vor allem längere Ausfälle treiben die Kosten.

Der SVV lehnt die Einführung eines Obligatoriums in der Krankentaggeldversicherung (KTG) ab.
