
Die Krankentaggeldversicherung ist für viele Unternehmen und ihre Mitarbeitenden ein wichtiges Instrument der Absicherung. Doch zunehmende und längere Arbeitsausfälle, insbesondere im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, lassen die Kosten steigen.
Fallen Mitarbeitende aufgrund einer Krankheit oder einer Schwangerschaft bei der Arbeit aus, haben sie für eine gewisse Zeit weiterhin Anrecht auf ihren Lohn. Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht ist für eine beschränkte Zeit vorgesehen (Art. 324a Abs 1 OR). Sie beträgt je nach Anzahl Dienstjahre zwischen 3 und 31 Wochen.
Viele Arbeitgeber schliessen eine kollektive Krankentaggeldversicherung ab, um das Risiko einer Lohnfortzahlung abzudecken und um Arbeitnehmenden eine bessere Absicherung zu bieten. Die Versicherung deckt dann die Lohnfortzahlung (meist zwischen 80 und 90 Prozent des letzten Lohnes) in der Regel über einen längeren Zeitraum ab – üblich sind 720 oder 730 Tage mit einer zu vereinbarenden Wartefrist. Das hat sowohl für den Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmende Vorteile und ist daher von vielen Seiten gewünscht. So schreiben auch die meisten Gesamtarbeitsverträge den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung vor.
Die Schweiz kennt zwei Lösungen der freiwilligen Krankentaggeldversicherung: eine nach Krankenversicherungsgesetz KVG (249 Mio. CHF Prämienvolumen) und eine nach Versicherungsvertragsgesetz VVG (5834 Mio. CHF Prämienvolumen). Bei letzterer handelt es sich um privatrechtliche Versicherungsverträge, bei denen Vertragsfreiheit gilt. Das heisst, dass Höhe und Dauer der Leistungen sowie die Versicherungsbedingungen (zum Beispiel Vorbehalte und Ausschlüsse) frei vereinbart werden können. Bei der Taggeldversicherung nach KVG handelt es sich dagegen um eine Sozialversicherung, die gewissen Auflagen unterliegt. So gelten unter anderem ein Aufnahmezwang, eine Befristung für gesundheitliche Vorbehalte und gewisse Vorgaben bei der Prämienfestsetzung. Die Lösung nach VVG wird im Vergleich zum KVG meist bevorzugt, da sie höhere Taggelder und eine grössere Flexibilität bei den Leistungen ermöglicht.
Während es in der Regel die Arbeitgeber sind, die eine kollektive Krankentaggeldversicherung für das Unternehmen abschliessen, gibt es auch die Möglichkeit, eine Einzelversicherung abzuschliessen.
Insgesamt sind rund 84 Prozent der Beschäftigten über die freiwillige Taggeldversicherung gedeckt. Bei den verbleibenden 16 Prozent sind individuelle betriebliche Lösungen weit verbreitet, bei denen sich der Arbeitgeber dazu entscheidet, die Lohnfortzahlungspflicht auf eigenes Risiko über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zu verlängern. Häufig sind entsprechende Lösungen insbesondere in der öffentlichen Verwaltung zu finden.
In der Schweiz steigen die Gesundheitskosten kontinuierlich an. Das hat Auswirkungen auf die Krankenversicherungsprämien. Ähnlich verhält es sich bei der Taggeldversicherung, die Kosten steigen aufgrund zunehmender Absenzen, was die Prämien der Krankentaggeldversicherung erhöht.
Seit vielen Jahren ist in der Schweiz eine Zunahme krankheitsbedingter Arbeitsplatzabsenzen zu beobachten. So zeigen Zahlen des Bundesamtes für Statistik, dass Arbeitnehmende 2024 im Schnitt 8,5 Tage wegen Krankheit oder Unfall am Arbeitsplatz gefehlt haben – deutlich mehr als noch vor zehn Jahren. In der Corona-Pandemie hatte sich diese Entwicklung verstärkt.
Ein gewichtiger Teil dieses Trends macht die Zunahme psychischer Erkrankungen aus. Sie führen erfahrungsgemäss zu langen Absenzen am Arbeitsplatz. Eine Studie des Krankenversicherers Swica zeigt, dass psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeiten in 95 Prozent der Fälle Vollzeit-Krankschreibungen sind und im Schnitt 218 Tage dauern – und damit über zwei Monate länger als der Median bei Krankschreibungen aus körperlichen Gründen. Längere Abwesenheiten im Beruf führen entsprechend auch zu höheren Leistungen in der Krankentaggeldversicherung. Die Swica berichtet, dass ihre Ausgaben für psychisch bedingte Krankentaggelder seit 2004 um 57 Prozent angestiegen sind. Das führt nicht zuletzt auch zu steigenden Prämien.
Die Prämien in der Krankentaggeldversicherung müssen stets risikogerecht ausgestaltet sein – also weder missbräuchlich hoch noch die Solvenz gefährdend tief. Bei steigenden Gesundheitskosten heisst das, dass auch die Prämien entsprechend angepasst werden müssen. Gemäss Zahlen der FINMA erfüllen die Versicherer diese Aufgabe: So beträgt die Schadenquote im KTG in der Regel zwischen 81 und 92 Prozent, wobei die notwendigen Schadenrückstellungen noch nicht berücksichtigt sind.
Fälle, in denen Unternehmen eine bestehende Krankentaggeldversicherung gekündigt bekommen, ohne eine neue Offerte zu erhalten, oder keine neue Versicherung abschliessen können, sorgen für mediale Aufmerksamkeit. Wenngleich es sich um Einzelfälle handelt, veranschaulichen sie oft symbolisch das Problem der steigenden Prämien.
Kleinere Unternehmen spüren die Auswirkungen mehrerer langfristiger Krankheitsausfälle auf die Prämien meist stärker als grössere Firmen. Dies liegt daran, dass die Krankentaggelder für einen längeren Ausfall im Vergleich zur gesamten Lohnsumme einen grösseren Anteil ausmachen. Entsprechend gross ist auch deren Einfluss auf die Risikoeinschätzung für den versicherten Betrieb. Wenn sich das Ausfallrisiko für einen Betrieb geändert hat, müssen die Prämien dieser Verträge bei der nächsten Vertragserneuerung angepasst werden – im Fachjargon wird der Vertrag «saniert». Sonst müsste die zu hohe Schadenbelastung durch eine Erhöhung der Prämien bei anderen Betrieben kompensiert werden, was mit den geltenden Gesetzesvorgaben nicht vereinbar ist. Wenn die versicherte Firma den höheren Preis nicht akzeptiert, kann es in Extremfällen zu einer Kündigung durch den Versicherer kommen, was lediglich eine Ultima Ratio darstellt In aller Regel werden die Verträge jedoch stillschweigend erneuert. Gemäss einer Erhebung von Ecoplan geben 0,5 Prozent der Unternehmen an, aufgrund einer solchen Ablehnung keine (neue) Versicherung zu finden.
Diese 0,5 Prozent werden von der Branche ernstgenommen: Der SVV hat eine effektive Auffanglösung für Unternehmen erarbeitet, die unverschuldet keine KTG-Versicherung finden. Mit einer gezielten Anpassung im bestehenden Freizügigkeitsabkommen stellt ein Zuweisungsverfahren sicher, dass Lücken geschlossen werden, ohne aber Fehlanreize zu schaffen oder die Wahl- und Angebotsfreiheit einzuschränken.
Sollten dennoch alle Stricke reissen, haben die Arbeitnehmenden stets die Möglichkeit, ohne Vorbehalt in die Einzeltaggeldversicherung des bestehenden Versicherers zu wechseln. Die Prämie ist diesfalls durch den Arbeitnehmenden geschuldet. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber diese Prämie zumindest anteilmässig erstattet. Alternativ trifft den Arbeitgeber die Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324 a Abs. 1 OR oder nach einem allfällig geltenden Gesamtarbeitsvertrag. Wichtig ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die Kündigung des Versicherungsvertrags gegenüber dem Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Leistungen für bestehende (laufende) Krankheitsfälle hat. Diese werden weiterhin bis zur Genesung des Arbeitnehmenden oder bis zur Ausschöpfung der maximalen Leistungsdauer erbracht.
Aufgrund der medialen Berichterstattung über Unternehmen, die keine Krankentaggeldversicherung mehr zu wirtschaftlichen Konditionen abschliessen können, mehren sich auch auf politischer Ebene die Forderungen nach einem Obligatorium. Was vielleicht auf den ersten Blick reizvoll wirkt, hat jedoch Nebenwirkungen und ist sogar kontraproduktiv.
Die Diskussion um das sogenannte «KTG-Obligatorium» ist noch nicht weit vorangeschritten. So liegt bisher kein konkreter Entwurf vor, wie eine solche Regelung genau ausgestaltet sein könnte. Drei Aspekte spielen bei der Diskussion jedoch eine Rolle. Ein erster Aspekt ist ein Obligatorium im Sinne einer Verpflichtung für Unternehmen, eine Krankentaggeldversicherung für ihre Arbeitnehmenden abzuschliessen. Unternehmen dürften dann weder auf eine Versicherung verzichten noch eigene Lösungen organisieren. Davon zu unterscheiden ist ein Obligatorium im Sinne eines Kontrahierungszwangs, also der Pflicht für Versicherer, antragstellende Unternehmen aufzunehmen. Diese gibt es bereits bei der Krankentaggeldversicherung nach KVG, in der Arbeitnehmende aufgenommen werden müssen. Wenn allgemein von einem KTG-Obligatorium gesprochen wird, ist oft auch implizit ein dritter Aspekt gemeint: ein Risikoausgleich, mit dem unterschiedlich hohe Risiken ausgeglichen und Prämien damit nivelliert werden sollen. Ein solcher Risikoausgleich hat jedoch auch immer Nebeneffekte, die mitberücksichtigt werden müssen.
Ein Risikoausgleich ohne Obligatorium würde zu einer Antiselektion führen. Das bedeutet, dass Unternehmen mit ausgereiftem und fortschrittlichem Gesundheitsschutz und tiefer Schadenquote aus der Versicherung aussteigen würden, da es günstiger wäre, das Risiko selbst zu tragen. Da sogenannt «gute Risiken» somit im Versichertenpool zunehmend fehlen, würden die Prämien für alle verbleibenden Unternehmen steigen. Das wiederum steigert den Anreiz, das Risiko selbst zu tragen – womit sich der Effekt selbst verstärkt. Aber auch mit einem Obligatorium würde der einhergehende Risikoausgleich unter Versicherern zulasten von Unternehmen gehen, in denen der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bereits heute eine grosse Bedeutung hat. Diese Unternehmen und insbesondere deren Arbeitnehmende müssten mit höheren Prämien und damit einer Quersubventionierung zugunsten jener Unternehmungen rechnen, die es mit dem Gesundheitsschutz nicht so genau nehmen. Der Anreiz, Gesundheitsschutz zu betreiben, schwindet damit.
Mit einer freiwilligen Krankentaggeldversicherung können sich Arbeitgeber mit besonders gutem Gesundheitsschutz und einer grosszügigen Krankentaggeldversicherung vorteilhaft auf dem Arbeitsmarkt positionieren. Mit einem Obligatorium würde eine solche Differenzierungsmöglichkeit entfallen. Gleichzeitig würde es auch jene Arbeitgeber zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung zwingen, welche das Risiko einer Lohnfortzahlung aus wirtschaftlichen Gründen bewusst selbst tragen möchten. Gemäss Erhebung von Ecoplan entscheiden sich 80 Prozent der Unternehmungen, welche keine KTG-Versicherung abschliessen, bewusst gegen einen solchen Abschluss. Auch das würde für die betroffenen Unternehmen in der Regel negative finanzielle Folgen haben.
Die Prämien in der Krankentaggeldversicherung müssen stets risikogerecht ausgestaltet sein – also weder missbräuchlich hoch noch die Solvenz gefährdend tief. Bei steigenden Gesundheitskosten heisst das, dass auch die Prämien entsprechend angepasst werden müssen. Gemäss Zahlen der FINMA erfüllen die Versicherer diese Aufgabe: So beträgt die Schadenquote im KTG in der Regel zwischen 81 und 92 Prozent, wobei die notwendigen Schadenrückstellungen noch nicht berücksichtigt sind.
Krankheitsbedingte Absenzen sind zunehmend ein Problem auf dem Arbeitsmarkt. Am nachhaltigsten wäre es, direkt dort anzusetzen.
Symptome zu lindern. Mit Blick auf die Krankentaggeldversicherung ist daher der grösste Hebel bei der Reduktion krankheitsbedingter Absenzen zu finden. Sei es, diese von vornhinein zu vermeiden oder eine frühere Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern. Präventives Gesundheitsmanagement ist schon heute ein wichtiges Instrument in Unternehmen, um das gesundheitliche Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern und krankheitsbedingte Abwesenheiten zu reduzieren. Versicherer investieren, um entsprechende Angebote einfacher verfügbar zu machen, und setzen Prämienanreize, um deren Verbreitung zu fördern. Gesundheitsmanagement lohnt sich für Arbeitgebende jedoch nicht nur aufgrund niedrigerer KTG-Prämien: Die indirekten Kosten einer Absenz übersteigen die reinen Lohnfortzahlungskosten oft um das Zwei- bis Vierfache.
Wichtig ist daher auch eine rasche Rückkehr der Arbeitnehmenden in den Job. Als Hauptsponsor von Compasso engagiert sich die Versicherungsbranche über den Schweizerischen Versicherungsverband SVV deshalb ganz konkret für die Wiedereingliederung von Arbeitnehmenden, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsprozess gefallen sind. Ein wichtiger Hebel ist die Förderung der Teilarbeitsfähigkeit. Wer schrittweise und angepasst an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, bleibt im Arbeitsprozess verankert und erhöht die Chancen auf eine vollständige Rückkehr. Compasso arbeitet derzeit unter Einbezug verschiedener Stake-holder daran, wie Teilzeitarbeitsfähigkeit besser verankert werden kann. Denn klar ist, dass sie nur funktioniert, wenn sie breit abgestützt und gut geplant ist.
Der SVV lehnt die Einführung eines Obligatoriums in der Krankentaggeldversicherung (KTG) ab.

SVV fordert grundlegende Überprüfung der Revision der Brandschutzvorschriften und schliesst Lücken im Krankentaggeld
