
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV fordert eine grundlegende Überprüfung der Revision der Brandschutzvorschriften. Diese müssen hohen Sicherheitsansprüchen genügen und gleichzeitig umsetzbar sein. Beim Krankentaggeld wurden Anpassungen im Freizügigkeitsabkommen vorgestellt, mit denen die Branche die Versicherbarkeit erhöht. Zudem präsentierte der SVV für das Geschäftsjahr 2025 eine robuste Entwicklung des Prämienvolumens.
Stefan Mäder, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV, gedachte zu Beginn der Jahresmedienkonferenz der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana und forderte: «Jetzt gilt es, die wahren Ursachen zu analysieren. Wir haben als Land den Auftrag, dort konsequent nachzubessern, wo sich Lücken auftun – bei den Regeln und in deren Vollzug.»
Mäder kommentierte auch die aufkommenden Forderungen nach einer staatlichen Monopol-Gebäudeversicherung: «Entscheidend ist nicht die Organisation der Versicherung, sondern die wirksame Qualität von Vorgaben, Kontrollen und Vollzug im Brandschutz.»
Um dies umzusetzen, fordert der SVV eine erneute, grundlegende Überprüfung von Umfang und Inhalt der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Dazu gehören eine nochmalige technische Vernehmlassung sowie die sorgfältige Prüfung der eingehenden Rückmeldungen. «Das Regulativ muss hohen Sicherheitsansprüchen genügen, ohne den Vollzug mit unnötiger Komplexität zu überfordern», sagte der CEO des SVV, Urs Arbter.
Crans-Montana zeigt, dass die Schweiz über ein funktionierendes und belastbares Sozialversicherungssystem verfügt. Die Kranken- und Unfallversicherer leisteten ihren Beitrag, damit die medizinische Hilfe schnell und zuverlässig vorgenommen werden konnte. «Die Versicherungswirtschaft steht vollumfänglich zu ihren vertraglichen Verpflichtungen. Wo immer sinnvoll, wird sich die Branche an Gesprächen und fachlichen Diskussionen beteiligen, um rasch und unbürokratisch Lösungen im Interesse der Opfer und ihrer Familien zu ermöglichen», ergänzte Arbter.
Als weiteres Schwerpunktthema informierte der SVV über Entwicklungen in der Krankentaggeldversicherung. Aufgrund zunehmender krankheitsbedingter Arbeitsausfälle nimmt deren Bedeutung zu – sowohl als Brücke zwischen der Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber und den Sozialversicherungen wie auch bei Prävention und Wiedereingliederung. Reto Dahinden, Vorstandsmitglied des SVV und CEO von SWICA, erläuterte: «Mit zielgerichteten Anpassungen im Freizügigkeitsabkommen unter den Krankentaggeldversicherern können wir diese Aufgabe noch umfassender wahrnehmen und allfällige Versicherungslücken vermeiden».
Teil dieser Revision ist eine Vorleistungspflicht: Kommt es bei einem Versicherer- oder Arbeitgeberwechsel zu Uneinigkeiten zwischen bisherigem und neuem Versicherer, geht der bisherige zunächst in Vorleistung. Die Koordination zwischen den beteiligten Versicherern erfolgt im Anschluss, was den versicherten Arbeitgebern mehr Planungssicherheit gibt.
Zudem wird eine Auffanglösung für Unternehmen geschaffen, die ohne eigenes Verschulden keine Krankentaggeldversicherung finden. Unternehmen werden entweder beim bestehenden Vorversicherer unter Einhaltung einer limitierten Prämiensatzerhöhung wieder aufgenommen oder gemäss Zuweisungsmechanismus einem Versicherer zugeteilt.
«Die Anpassungen zeigen, dass die Branche Herausforderungen lösen kann – zusätzliche staatliche Eingriffe oder ein Obligatorium sind nicht nötig», betonte Reto Dahinden. Das Inkrafttreten des angepassten Abkommens ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Die Zahlen für 2025 zeichnen ein klares Bild: Die Versicherungswirtschaft zeigt sich einmal mehr als stabiler Anker für Wirtschaft und Kunden auch in von Unsicherheiten geprägten Zeiten. Das Prämienwachstum konzentriert sich vor allem im Nichtleben – weiterhin hohe Bau- und Reparaturkosten und dadurch steigende Versicherungssummen sorgen für ein überdurchschnittliches Wachstum des Prämienvolumens (+4,4 %). Auch die Absicherung der Risiken Cyber und Erdbeben wachsen weiter – die tiefe Marktdurchdringung zeigt jedoch, dass es hier weiter Potenzial gibt.
Im Kranken- und Unfallgeschäft fällt das Wachstum trotz weiterhin hohem Kostendruck moderat aus (+1,7 %). Das Lebengeschäft bleibt insgesamt stabil (+0,1 %) – im Ergebnis gleichen sich gegenläufige Trends weitgehend aus: Der Trend zur Teilautonomie dämpft das Prämienvolumen im Kollektivleben, während das Einzelleben dank starker Einmaleinlagen deutlich zulegt. Für die Rückversicherung ist für 2025 erst eine Schätzung möglich – hier wird ein leichter Rückgang erwartet.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Branchenorganisation der Schweizer Privatversicherer. Mit rund 70 Mitgliedern – darunter global tätige Erst- und Rückversicherer sowie national ausgerichtete, spezialisierte Sach-, Lebens- und Krankenzusatzversicherer – vertritt der Verband über 95 Prozent der in der Schweiz erwirtschafteten Versicherungsprämien. Der SVV setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung der Versicherungswirtschaft ein und fördert Lösungen, die zur Stabilität und Sicherheit der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Damit leistet die Privatassekuranz einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand in der Schweiz. Die Branche zählt zu den produktivsten und wertschöpfungsintensivsten Wirtschaftszweigen des Landes und beschäftigt rund 50’000 Mitarbeitende.
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