Mit­ar­bei­ter­kom­pe­tenz als Er­folgs­fak­tor der Ver­si­che­rungs­bran­che

Kontext

Eine hohe Fach- und Handlungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt entscheidend zur Reputation der Versicherungsbranche bei. Ein schweizweites Aus- und Weiterbildungssystem für alle Altersgruppen steigert die Attraktivität der Privatversicherer als Arbeitgeber.

Die Versicherungswirtschaft bekennt sich zur dualen Berufsbildung und legt Wert darauf, den Nachwuchs aus den eigenen Reihen zu rekrutieren. Ein umfassendes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem ermöglicht zudem den Quereinstieg in die Branche  und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Pensionierung.

Alle Generationen fördern

Als engagierte Bildungsbranche bildet die Versicherungswirtschaft ihre künftigen Fachkräfte zum Teil gleich selbst aus. Mit 2100 Lehrverträgen leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung der nächsten Generation. Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV ist zusammen mit Bund und Kantonen für die Aus- und Weiterbildung im Versicherungsbereich zuständig. Der SVV unterstützt den VBV in der Trägerschaft von Bildungsabschlüssen und engagiert sich seit 2023 als Mitglied von ICT-Berufsbildung Schweiz für die Förderung der IT-Berufe in der Assekuranz. So gestaltet die Branche gemeinsam die Entwicklungen im zukunftsträchtigen Berufsfeld von Informatikerinnen, Entwicklerinnen und Digitales Business Mediamatikern mit. Dabei helfen auch Informationsangebote wie die Plattform «startsmart.ch», auf der junge Schulabgängerinnen und -abgänger in die Welt der Versicherer eingeführt werden.

Die Anforderungen an die Kompetenzen, die die Fachkräfte im Dienstleistungssektor der Versicherungsindustrie mitbringen sollen, sind anspruchsvoll und entwickeln sich laufend weiter. Es entstehen neue Berufsprofile mit sich verändernden Qualifikationsanforderungen. Der SVV engagiert sich deshalb für eine zukunftsbezogene Qualifikationsentwicklung und arbeitet eng mit Forschung, Bildungsanbietern und den Mitgliedgesellschaften zusammen. Mit der Studie «Skills der Zukunft» eruierte der Verband 2021 zusammen mit seinen Mitgliedgesellschaften, welche Fähigkeiten die Mitarbeitenden in der Assekuranz in Zukunft benötigen, um den steigenden Anforderungen an Fach- und Handlungskompetenzen gerecht zu werden. Weiter hat der SVV mit «InsurSkills» ein Selbstanalysetool geschaffen, mit dem die Mitarbeitenden ihre eigenen Kompetenzen überprüfen können. Damit investiert die Branche in die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeitenden.

Fachkräfte fehlen weiterhin

Auch wenn im ersten Halbjahr 2024 in der Schweiz ein Rückgang der offenen Stellen zu verzeichnen war, fehlen in der Assekuranz weiterhin Fachkräfte. In der Studie «Fachkräftesituation in der Versicherungswirtschaft» von BSS vom Juni 2023 stellte der Verband fest, dass von insgesamt 38 Berufen 30 vom Fachkräftemangel betroffen sind. Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, verfolgt die Branche drei Hauptansätze: eine effizientere Nutzung des ungenutzten Fachkräftepotenzials, verstärkte Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie die Steigerung der Attraktivität der Branche und ihrer Berufsfelder.

Informationspflicht zur Vermittlerausbildung

Seit 2015 führt die Schweizer Versicherungswirtschaft das Branchenregister «Cicero». Cicero steht für «Certified Insurance Competence». Es ist das Gütesiegel für Beraterinnen und Berater, die ihre Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln. Cicero trägt dazu bei, die Qualität in der Versicherungsberatung zu steigern. Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind oft Quereinsteiger und brauchen eine umfassende Ausbildung für ihre neue Berufsqualifikation. Cicero-Mitglieder müssen die Prüfung zum «Versicherungsvermittler VBV» oder eine gleichwertige Versicherungsqualifikation erfolgreich abgeschlossen haben und sich regelmässig weiterbilden. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften und überbetriebliche Bildungsanbieter stellen sicher, dass ein umfassendes und aktuelles Bildungsangebot in den relevanten Themen vorhanden ist.

Neue Mindeststandards für Aus- und Weiterbildungen

Mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der dazugehörigen Aufsichtsverordnung (AVO) traten zum
1. Januar 2024 wichtige Neuerungen bezüglich der Informationspflicht zur Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern in Kraft. Die Verantwortung, Kundinnen und Kunden über Aus- und Weiterbildung zu informieren, liegt nun bei den Versicherungsunternehmen bzw. -vermittlern. Für die Anforderungen an Aus- und Weiterbildungen wird eine zweijährige Übergangsfrist bis Ende 2025 eingeräumt. In dieser Zeit werden Mindeststandards für Aus- und Weiterbildungen neu definiert und durch Prüfungen überprüft. Anerkannte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler werden fortlaufend offiziell registriert. Ab 2026 wird das Cicero-System abgeschafft.