Wes­halb Pan­de­mien das Prin­zip der Ri­si­ko­ver­tei­lung aus­he­beln

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Ein tieferer Einblick in das Geschäftsmodell der Versicherungen erklärt, weshalb bei Versicherungsverträgen zwischen Epidemie und Pandemie unterschieden wird. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil genau dort die Grenze der Versicherbarkeit verläuft. Ein Gastkommentar von Professor Alexander Braun*.

Die Coronakrise hat längst viele Gewerbetreibende und Privatpersonen erfasst, die aufgrund von Umsatz- oder Einkommensausfällen um ihre Existenz kämpfen. In dieser Situation mehren sich die Rufe nach Zahlungen aus Versicherungsverträgen, allen voran der Betriebsunterbruchversicherung. Die meisten Versicherer sind diesen Forderungen aber aus verschiedenen Gründen nicht gefolgt. Zum einen erfordern Betriebsunterbruchversicherungen für eine Zahlung in der Regel einen physischen Schaden. Policen ohne diese Voraussetzung (Englisch: Non-Physical Damage Business Interruption) sind selten. Zum anderen weisen auch letztere zumeist eine sogenannte Pandemie-Ausschluss-Klausel auf. Diese ist für Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar, weil die Folgen von Epidemien per se versichert sind. Die Gründe dafür erfordern einen tieferen Einblick in die Versicherbarkeit von Risiken.

Weitreichende Abhängigkeit von Einzelrisiken

Pandemien fallen in die Kategorie derjenigen Extremereignisse, bei denen die Versicherbarkeit sowohl lokal als auch global nicht mehr gegeben ist. Der bekannte Versicherungsökonom Professor David Cummins verwendet für diese Art von Extremereignis den aus der griechischen Philosophie stammenden Begriff «Kataklysmus». Das Problem bei einer Pandemie ist die geografisch weitreichende und hochgradige Abhängigkeit der Einzelrisiken. «Versicherung» funktioniert als Modell gut, wenn die versicherten Risiken unabhängig voneinander sind. In diesem Fall können die Schäden «der Wenigen» mit den Prämien «der Vielen» bezahlt werden. Versichert man beispielsweise schweizweit Häuser gegen Feuer, so wird pro Jahr nur ein gewisser statistisch abschätzbarer Prozentsatz einen Schaden aufweisen. Ein Brand in der Ostschweiz hängt mit einem Brand in der Westschweiz fundamental nicht zusammen. Derartige Ereignisse sind also lokal versicherbar.

Anders sieht es bei Naturkatastrophen aus, die ganze Landstriche verwüsten können. Wenn ein Anbieter zum Beispiel Versicherungen in Florida verkauft, muss nach einem Hurrikan damit gerechnet werden, dass sehr viele Schäden gleichzeitig auftreten. Folglich ist die lokale Versicherbarkeit nicht mehr gegeben. Es ist aber bis zu einem gewissen Grad möglich, derartige Ereignisse global zu versichern, da diese in einem Portfolio mit Naturkatastrophen aus anderen Teilen der Welt, zum Beispiel japanischen Erdbeben, ausgleichen kann. Dies ist bekanntlich die Basis des Geschäftsmodells der Rückversicherer, die weltweit aufgestellt sind und derartige Risiken daher besser diversifizieren können als regional agierende Erstversicherer. Eine geografisch begrenzte Epidemie wie beispielsweise SARS in den Jahren 2002 bis 2004 fällt in diese Kategorie. Der Schwerpunkt lag damals in Südostasien, Menschen in Regionen ausserhalb waren nur in geringem Masse betroffen.

Professor Alexander Braun, Vizedirektor des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen

Professor Alexander Braun, Vizedirektor des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen

Pandemie hebelt Risikodiversifikation aus

Deshalb handelt es sich bei der Unterscheidung zwischen Epidemie und Pandemie nicht um eine Spitzfindigkeit der Versicherer. Denn genau hier verläuft die Grenze der Versicherbarkeit. Pandemien können sowohl lokal als auch global nicht versichert werden. Die Risiken sind bei einem solch kataklystischen Ereignis hochkorreliert – und zwar nicht nur innerhalb des Versicherungsmarktes, sondern zusätzlich auch mit dem Kapitalmarkt. In jedem Land der Welt haben sehr viele Unternehmen nun Umsatzeinbussen wegen Betriebsunterbrechungen zu beklagen. Die American Property Casualty Insurance Association schätzt, dass allein KMU in den USA durch den Lockdown bis zu 430 Milliarden Dollar pro Monat verlieren. Das Prinzip, die Schäden «der Wenigen» mit den Prämien «der Vielen» zu erstatten, ist also ausgehebelt. Parallel dazu haben wir in den vergangenen Wochen an den Kapitalmärkten den schnellsten Absturz aller Zeiten erlebt. Wären derartige Szenarien nicht von der Deckung ausgenommen, ergäben sich zusätzliche systemische Probleme. Das Kapital einiger Versicherer könnte nicht ausreichen, um die grosse Zahl an gleichzeitig auftretenden Schäden zu erstatten. Geriete die Versicherungsbranche in Schieflage, so hätte dies auch für diejenigen Versicherten Konsequenzen, deren Risiken grundsätzlich versicherbar sind. Mit anderen Worten, die berechtigten Entschädigungszahlungen an Hauseigentümer, Unfallopfer, Fahrzeuglenker etc., die mit der Pandemie nichts zu tun haben, könnten nicht mehr oder nur noch zum Teil erstattet werden.

Dialog mit Versicherern suchen

Für Gewerbetreibende und Privatpersonen ergibt sich daraus zunächst die Schlussfolgerung, dass all ihre versicherten Schäden weiter erstattet werden können. Vor allem auch deswegen, weil die Versicherer die Krise durch ihre umsichtige Anlagepolitik auf der Aktivseite der Bilanz bisher gut abfedern konnten. Hinsichtlich der unversicherten Schäden empfiehlt es sich, den Dialog mit den Versicherern zu suchen. Manche Gesellschaften bezahlen aus Kulanz trotzdem, beispielsweise wenn ihr Betriebsunterbruch-Portfolio eine im Gesamtkonzern eher untergeordnete Grösse aufweist. In vielen Fällen können zudem alternative Lösungen gefunden werden. Versicherer unterstützen ihre Gewerbekunden in diesen Tagen beispielsweise durch Mieterlasse, Prämienstundungen und eine schnellstmögliche Schadenregulierung. Die Hilfsbereitschaft der Versicherungswirtschaft ist also trotz Pandemie-Ausschluss und einer für die Branche selbst angespannten Lage grundsätzlich gross.

* Alexander Braun ist Professor und Vizedirektor des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen.