SVV mit Vor­be­hal­ten ge­gen­über der Vor­la­ge zur Re­form Al­ters­vor­sor­ge 2020

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Die im Schweizerischen Versicherungsverband SVV vertretenen Kollektivlebensversicherer sind Durchführer der beruflichen Vorsorge. Die Vorlage zur Reform der Altersvorsorge 2020, über die am 24. September 2017 abgestimmt wird, betrifft sie direkt. Der SVV erachtet die Vorlage insgesamt für unbefriedigend. Weil durch die Reform in der beruflichen Vorsorge die systemfremde Umverteilung von der berufstätigen Generation zu den Rentnern reduziert wird, stellt er sich jedoch nicht gegen die Vorlage. Zudem verzichtet er darauf, sich finanziell oder personell an einer Abstimmungskampagne für oder gegen die Vorlage zu beteiligen.

Zürich, 11. April 2017 – Das schweizerische Vorsorgesystem steht vor grossen demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Der SVV hat eine Reform der Altersvorsorge deshalb stets als zwingend und dringend erachtet.

Die Vorlage, die das Parlament zuhanden der Volksabstimmung vom 24. September 2017 verabschiedet hat, enthält aus Sicht des SVV positive und negative Aspekte. Positiv wertet der SVV, dass die Vorlage das Rentensystem finanziell mittelfristig stabilisiert. Die Angleichung des Referenzrentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte wirken sich positiv auf die AHV aus. Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent reduziert in der beruflichen Vorsorge die systemfremde Umverteilung von der berufstätigen Generation zu den Rentnern.

Diesen positiven Effekten stehen jedoch negative Auswirkungen gegenüber. Das gilt auch in Bezug auf die Vorsorgelösungen der Lebensversicherer für die KMU. Die neuen Bestimmungen zu den Überschüssen und Risikoprämien verschlechtern die Rahmenbedingungen für den Fortbestand dieser Lösungen. Dieser Teil der Reform läuft den Interessen von rund 160'000 KMU mit mehr als 1 Million Versicherten entgegen und trägt auch nicht zum Ziel der Vorlage, der Stabilisierung des Rentensystems unter Beibehaltung des Leistungsniveaus, bei.

Insgesamt erachtet der SVV die Reformvorlage für unbefriedigend. Der SVV stellt sich jedoch nicht gegen die Vorlage, da zum ersten Mal seit 20 Jahren über eine Gesamtbetrachtung des Schweizer Altersvorsorgesystems abgestimmt wird, die einen Weg zur finanziellen Stabilisierung der bisherigen Errungenschaften aufzeigt. Die aktuelle Vorlage ist nur eine vorläufige Lösung. Sie öffnet jedoch ein Zeitfenster, das rasch genutzt werden muss, um politisch die nächsten Schritte zu einem nachhaltig ausgestalteten System anzugehen.