Für ei­nen pra­xis­taug­li­chen Kon­su­men­ten­schutz

Medienmitteilung

Das Versicherungsvertragsgesetz VVG wird im Auftrag des Parlaments modernisiert und an die heutigen Anforderungen des Kundenschutzes angepasst. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt die Stossrichtung, die Kundenrechte dank diversen Anpassungen auszubauen. Auf Regulierungen, die ohne Not Kosten verursachen, ist dagegen zu verzichten. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat am Mittwoch mit der Beratung des neuen VVG begonnen

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Vertragsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Die Privatversicherer begrüssen, dass sich der VVG-Entwurf an den Vorgaben des Parlaments orientiert. Damit die Revision gelingt, trägt der SVV zentrale Anliegen der Konsumenten mit:

  • Ein Kündigungsrecht, damit Versicherungskunden auch bei Verträgen mit langer Laufzeit aussteigen können.
  • Längere Verjährungsfristen, damit die Versicherungskunden neu bis zu fünf Jahren nach einem Schadenfall Leistungen verlangen können (bisher zwei Jahre).
  • Ein Widerrufsrecht, das den Versicherungskunden erlaubt, innerhalb einer festgelegten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Mit diesen Konsumentenanliegen werden die Rechte der Versicherungskundinnen und -kunden ausgebaut. Diese Neuerungen ergänzen schon bestehende staatliche Schutznormen, wie das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Aufsicht durch die Finma. Die Versicherer haben auch freiwillig Massnahmen zum Schutz der Kunden ergriffen. Dazu gehören die Schaffung der «Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» sowie des Gütesiegels «Cicero» zur Stärkung der Beratungsqualität. Die Gesamtheit dieser Massnahmen bietet ein hohes Schutzniveau für die Versicherungskunden und hat sich auch in der Finanzkrise von 2007/2008 bewährt.

Regulierung kostet

Gemäss dem Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat in der Vorlage auf neue Regulierungen verzichtet, die Mehrkosten verursachen, ohne den Kunden einen Mehrwert zu bieten. Konsumentenanliegen sind selten kostenneutral. Zusätzliche Dienstleistungen der Versicherer wie unverhältnismässige Informationspflichten führen zu einer Zunahme des Verwaltungs-, Kosten- und Leistungsaufwands. Auch rechtliche Schieflagen treiben die Kosten in die Höhe, so zum Beispiel, wenn Verletzungen der Anzeigepflicht keine Konsequenzen mehr hätten. Die Versicherer können solche Dienstleistungen nicht zum Nulltarif gewähren. Die Folgen wären ein erhöhtes Prämienniveau, was kaum im Interesse der Kunden ist. Dass die Zahlungsbereitschaft der Kunden für mehr Konsumentenschutz im Durchschnitt gering ist, belegt eine Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen von 2016: «Konsumentenschutz aus Kundensicht: Eine empirische Studie im Schweizer Versicherungsmarkt».

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit 
rund 46’600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.

Weitere Informationen

Schweizerischer Versicherungsverband SVV,
Sabine Alder, Telefon +41 44 208 28 20, sabine [dot] alderatsvv [dot] ch, Zentrale +41 44 208 28 28.