Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen: SVV warnt vor Leis­tungs­kür­zun­gen auf­grund ver­trags­lo­ser Zu­stän­de

Medienmitteilung

Das Branchenframework «Mehrleistungen VVG» wurde vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV eingeführt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Abrechnung von Mehrleistungen zur obligatorischen Grundversicherung zu erhöhen. Mit dem Jahreswechsel endet die ursprünglich vorgesehene Übergangsfrist. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen konnten bisher nicht in allen Fällen fristgerecht umgesetzt werden. Ab Januar 2025 sind deshalb gezielte Massnahmen bis hin zu Leistungsablehnungen unumgänglich. Oberstes Ziel der Versicherer ist es, negative Auswirkungen auf die Versicherten zu vermeiden.

Die Abgrenzung zwischen den Leistungen der obligatorischen Grundversicherung und der freiwilligen Krankenzusatzversicherung sorgt seit einigen Jahren für Diskussionen. Im Zentrum steht die Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung der Mehrleistungen zur obligatorischen Grundversicherung (in der Folge «Mehrleistungen»). Nachdem die FINMA 2020 ihre Erwartungen an den Krankenversicherungsmarkt formuliert hatte, wurde unter der Federführung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV ein Branchenframework mit elf Grundsätzen erarbeitet, das seit 2022 gültig ist. In der Übergangsphase bis Ende 2024 diente das Branchenframework als Grundlage für die Überarbeitung und Neuverhandlung der Verträge zwischen Versicherern und Leistungserbringern.

Trotz intensiver Bemühungen weiterhin Lücken in der Umsetzung

Der SVV schätzt, dass bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember 2024 70 bis 80 Prozent der insgesamt 1700 Verträge den Anforderungen des Branchenframeworks entsprechen werden. Da trotz intensiver Bemühungen weiterhin nicht-konforme Vertragsverhältnisse bestehen, werden die Arbeiten auch nach Ablauf der Übergangsfrist fortgesetzt. Insbesondere in der Genferseeregion bestehen noch Konstellationen bei der Vergütung ärztlicher Mehrleistungen, die nicht dem Branchenframework entsprechen.

Um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der FINMA konsequent zu erfüllen, können Mehrleistungen ab Januar 2025 ohne konformen Vertrag nur noch beschränkt vergütet werden. Dies kann bedeuten, dass die Versicherten je nach Versicherungsbedingungen für die entsprechenden Kosten teilweise oder vollständig selbst aufkommen müssen.

Auswirkungen auf die Versicherten minimal halten

Die Versicherer setzen jedoch alles daran, solche negativen Folgen für die Versicherten zu vermeiden. Dazu zählt, dass die Versicherer intensiv mit den Leistungserbringern über konforme Übergangstarife verhandeln, über welche die entsprechenden Leistungen verrechnet werden können. Sollte dies nicht möglich sein, empfehlen die Versicherer ihren Kundinnen und Kunden alternative Behandlungsmöglichkeiten, bei denen die Kosten vollständig gedeckt werden können. Die medizinische Versorgung ist jedoch über die Grundversorgung jederzeit gewährleistet.

Um Unsicherheiten bei einem Spitalaufenthalt zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung durch die Zusatzversicherung zu gewährleisten, wird Versicherten geraten, sich frühzeitig mit Fragen an ihren Versicherer zu wenden. Auf der Website des SVV finden Versicherte zudem praktische Tipps und Informationen. Versicherte erfahren dort, welche Schritte vor einem geplanten Eingriff wichtig sind – von der Wahl des Spitals bis zur Abklärung der Kostenübernahme.

Vertrauen und Klarheit als gemeinsames Ziel

Der SVV-Direktor Urs Arbter betont, dass die Sicherstellung von nachvollziehbaren und transparenten Zusatzleistungen für die Versicherten das oberste Ziel bleibe: «Wir rufen die Leistungserbringer – insbesondere Klinikverantwortliche und Ärztinnen und Ärzte – auf, konstruktiv an der Lösung der verbleibenden Herausforderungen mitzuwirken, um die negativen Auswirkungen der Verhandlungen zu minimieren.» Nur durch eine enge Zusammenarbeit könne das Vertrauen gestärkt und die Qualität der Zusatzversicherungen langfristig gewährleistet werden.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV vertritt die Interessen der privaten Versicherungswirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Er zählt rund 70 Mitglieder, darunter global tätige Erst- und Rückversicherer sowie zahlreiche national ausgerichtete und spezialisierte Sach-, Lebens- und Krankenzusatzversicherer. Die Branche zählt zu den produktivsten und wertschöpfungsstärksten Wirtschaftszweigen. Die Privatversicherer beschäftigen in der Schweiz rund 50’000 Mitarbeitende. Mit ihrer Expertise in der Absicherung von Risiken und der Prävention von Gefahren übernehmen sie volkswirtschaftliche Verantwortung: Die Privatversicherer leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Wirtschaftssystems und zum Wohlstand in der Schweiz. Der SVV setzt sich deshalb für eine nachhaltige Entwicklung der Branche und ihrer Standorte ein.

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Schweizerischer Versicherungsverband SVV
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