
Neue Anforderungen an Produktdesign, Recycling und Haftung entlang der Lieferkette entstehen, insbesondere im Kontext von Greenwashing und Produktsicherheit. Die Transformation ist bereits im Gange und wird durch nationale und EU-Gesetzgebung vorangetrieben.
Die Kreislaufwirtschaft, auch «Circular Economy», zeichnet sich dadurch aus, dass Rohstoffe effizient und so lange wie möglich genutzt werden. Gelingt es, Material- und Produktkreisläufe zu schliessen, können Rohstoffe immer wieder von neuem verwendet werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Abfälle auf ein Minimum reduziert werden. Nebst Recycling, Aufarbeitung und Wiederverwertung können Teilen und Leasen wichtige Eckpfeiler einer Kreislaufwirtschaft sein.
Die Kreislaufwirtschaft steht im Gegensatz zum traditionellen, linearen Wirtschaftsmodell. Dieses Modell setzt auf grosse Mengen billiger, leicht zugänglicher Materialien und Energie.
Noch stammen mehr als 93 Prozent des Materialbedarfs für die Schweizer Wirtschaft aus primären Materialien und sind demnach nicht recycelt. Die drei Sektoren mit dem höchsten Materialbedarf sind die Fertigungsindustrie, der Bausektor und die Landwirtschaft.
Zunehmend werden Produkte so gestaltet, dass sie wiederverwendet, repariert und recycelt werden können, denn 80 Prozent der Umweltauswirkungen, die ein Produkt während seiner gesamten Lebensdauer hinterlässt, werden bereits in der Entwurfsphase festgelegt.
Möbel-, Mode- und Smartphone-Hersteller haben Rückkaufprogramme eingeführt, welche es den Konsumentinnen und Konsumenten erlauben, ihre alten Artikel zurückzugeben und damit den Stoffkreislauf zurück zum Produzenten zu schliessen. Abfälle aus der Lebensmittelproduktion werden zunehmend in anderen Produkten – wie kompostierbaren Verpackungen – wiederverwendet. Weitere konkrete, rentable Massnahmen reichen von Schuhen, die ohne Klebstoff aus einem einzigen Material hergestellt werden, bis hin zu wiederaufbereiteten Produktionsrobotern.
Aktuell steigt beispielsweise die Nachfrage nach nachhaltigen Baumaterialien, welche mit einem kleineren CO2-Fussabdruck und/oder aus nachwachsenden Ressourcen bestehen, stark an. Im Hinblick auf eine Kreislaufwirtschaft sind Baumaterialhersteller, aber auch Architekten und Ingenieure, neuerdings gefordert, Stoffkreisläufe weitgehend zu schliessen. Dies bedingt unter anderem langlebige Konstruktionen, Optimierung des Energieeinsatzes in der Herstellung und für den Transport (Reduktion der sogenannten grauen Energie) sowie Trennung und vollständiges Rezyklieren von Materialien beim Abbruch von alten Gebäuden.
Bauherren fordern zunehmend den Einsatz von Baustoffen, bei deren Herstellung und Transport weniger graue Energie verbraucht wird. Gegenstand aktueller Forschung ist beispielsweise Zement mit veränderter Zusammensetzung, dessen Herstellung weniger Energie benötigt oder der sogar CO2 binden kann. Seine Eigenschaften sind jedoch noch weitgehend unerforscht. In der Schweiz erlauben neue Brandschutzvorschriften inzwischen auch den Bau von Hochhäusern mit Holzbauteilen. Zudem werden die Verbindungs- und Klebetechniken für Holz laufend weiterentwickelt und können Stahl und Stahlbeton teilweise ersetzen. Ein weiteres Beispiel für den verstärkten Einsatz nachwachsender Baustoffe sind auf Papier basierende Isolationsmaterialien.
In der Schweiz traten auf Anfang 2025 mehrere Regelungen in Kraft, um Materialkreisläufe zu schliessen und um die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Bauwerken zu stärken. Neu werden Grundsätze der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft gesetzlich verankert, so dass zum Beispiel das Recycling gegenüber der Verbrennung grundsätzlich Priorität hat. Auch bei Produkten und Verpackungen erhält der Bundesrat die Möglichkeit, Anforderungen zu formulieren.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Europäischen Green Deal Aktionspläne verabschiedet, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Dabei spielt die EU-Ökodesign-Richtlinie eine wichtige Rolle. Sie ist unter anderem die rechtliche Grundlage für Mindestanforderungen an Haushaltsgeräte, die den maximalen Energieverbrauch vorschreiben und verlangen, dass sich Geräte reparieren lassen.
Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte) verschiedener Produkte, wie z. B. Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen, dürfen seit März 2021 nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen. Zudem müssen Ersatzteile mit «allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können»; so regeln es die Ökodesign-Durchführungsverordnungen der EU, die mit der Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) grösstenteils von der Schweiz übernommen wurden.
Das EU-Programm über das sogenannte «Recht auf Reparatur» verlangt, dass Hersteller Produkte zu angemessenen Preisen reparieren müssen. Zudem erhalten Konsumentinnen und Konsumenten Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen. Seit 2021 führt Frankreich einen Reparaturindex, welcher aussagt, wie einfach elektronische Geräte repariert werden können.
Die Kreislaufwirtschaft gewinnt weltweit an Bedeutung: So hat Kanada ein Gesetz zur Minimierung von Plastikabfällen verabschiedet, Ecuador hat ein «Organic Law of Inclusive Circular Economy» oder China ein Gesetz zur «Circular Economy Promotion» eingeführt. In den USA gibt es diverse staatliche Gesetze, beispielsweise den «New York State Bag Waste Reduction Act».
Die Nachhaltigkeitsversprechen von Firmen werden zunehmend kritisch beobachtet, sowohl von Konsumentinnen und Konsumenten wie auch von Investoren. Damit ändert sich auch die Haftpflichtrisikolandschaft. Hersteller, welche übertriebene Versprechen bezüglich der Zirkularität ihrer Produkte machen, könnten Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Greenwashing ausgesetzt werden.
Die Produkthaftungsrichtline der EU verlangt, dass Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg sicher sind. Dies schliesst die Entsorgung oder das Recycling mit ein. Insbesondere für Produkte mit einem langen Lebenszyklus war es für den Entwickler zum Zeitpunkt des Produktdesigns möglicherweise nicht absehbar, dass das Produkt eines Tages recycelt wird. Ein solcher Recyclingprozess könnte zu Schäden durch Feuer, Explosion oder Anreicherung von Schadstoffen führen. Werden Recyclingmitarbeitende während des Zerlegens eines Produkts verletzt, könnte der Hersteller für Verletzungen haftbar gemacht werden, sofern der Zerlegungsprozess im ursprünglichen Produktdesign nicht berücksichtigt wurde.
In den USA haben mehrere Bundesstaaten begonnen, Abfälle von Konsumgütern durch die Einführung von Kreislaufwirtschaftsrichtlinien zu regeln. So verklagt die Stadt Baltimore Zigarettenhersteller für die Kosten, die durch deren Müll in der Stadt entstehen. Geltend gemacht wurden Kosten für die Reinigung und Entsorgung von Zigarettenfiltern, Schäden an natürlichen Ressourcen und Wertminderung von Grundstücken.
Durch die veränderten Designanforderungen unter der Kreislaufwirtschaft werden auch die Zuliefererketten und Logistikkonzepte neu definiert. Eine sorgfältige Risikobewertung im Produkt- und Prozessdesign wird essenziell. Hersteller müssen als Versicherungsnehmer ihre Prozesse und Lieferketten transparent darlegen. Die Versicherer müssen derweil ein besseres Verständnis der benötigten Materialien, Teile und Komponenten und deren Auswirkungen auf die Produkthaftung entwickeln.
Bei Recyclingprozessen besteht Brandgefahr, da grosse Mengen leicht brennbarer Materialien, wie Papier, Textilien und Kunststoff, verwendet werden. Hohe Temperaturen im Recyclingprozess und Gärung während der Lagerung können ebenfalls zu Selbstentzündungen führen. Eine zunehmende Problematik ist die weitverbreitete Verwendung von Lithium-Ionen-Batterien, die fälschlicherweise öfters auch im Haushaltkehricht landen und bei Recyclingunternehmen die Brandgefahr weiter erhöhen. Solche Brände können zu Schäden an Dritten und einer Kontamination der Umwelt führen.
Die Verwendung neuer, noch wenig erprobter Materialien und Verfahren mit mangelnder Langzeiterfahrung, erhöht das Risiko für Produkthaftpflichtschäden.
Modulare Bauweisen könnten die Demontage- und Montagekosten ändern. Dies könnte Auswirkungen auf Rückrufdeckungen nach sich ziehen.
Veränderte und insbesondere längere Produktlebenszyklen könnten die Latenzzeit von Schäden und Ansprüchen negativ beeinflussen. Beispielsweise könnten sich Schadstoffe durch wiederholtes Recycling in Materialien kumulieren.
Die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft hat bereits begonnen und verläuft kontinuierlich. Es kann davon ausgegangen werden, dass Schäden und somit allfällige Ansprüche tendenziell zunehmen werden.
Emerging Risks sind neuartige, zukunftsbezogene Risiken, die mit unscharfen Konturen am Horizont auftauchen: Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihr Schadenausmass sind noch nicht zuverlässig abschätzbar. Im Unterschied zu traditionellen Risiken entwickeln sich «Emerging Risks» dynamisch und über lange Zeiträume hinweg. Ihr volles Schadenpotenzial wird daher häufig erst spät – oder gar erst im Nachhinein – erkennbar.
In regelmässigen Abständen nimmt der SVV daher eine Einschätzung vor und analysiert die wichtigsten Trends und Herausforderungen für die Versicherungsbranche. Die Auswahl basiert jeweils auf technologischen, gesellschaftlichen und ökologischen Trends, regulatorischen Veränderungen sowie auf ihrer Bedeutung für das Underwriting. Die Absicht ist, Frühwarnsignale sichtbar zu machen, Orientierung bei künftigen Entwicklungen zu bieten und damit letztendlich Versicherer und Unternehmen in der Risikobewertung zu unterstützen.
Mehr zum Thema finden Sie hier oder auch in unserer Broschüre.
Zunehmende Extremwetterereignisse treffen auf eine geschwächte Natur und erhöhen die Umwelt‑, Gesundheit‑ und Haftungsrisiken.

Wachsende Anforderungen an Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten erhöhen die Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Organe und stärken die Bedeutung von D&O‑Versicherungen.

Zehn Emerging Risks erklärt: Relevanz für Haftpflicht- und Rückversicherung, Trends, Regulierungsdruck und Auswirkungen auf Underwriting und Risikomanagement.
