
Ist eine versicherte Person ohne zeitlichen Unterbruch nahtlos für das gleiche Risiko bei zwei Versicherungen rechtsschutzversichert, kann es vorkommen, dass der Kunde aufgrund unterschiedlicher AVB zum Teil nicht versichert ist, obwohl grundsätzlich eine persönliche, sachliche und örtliche Deckung gegeben wäre.
Die Kommission der Rechtschutzversicherungen des SVV hat eine Empfehlung erarbeitet, die den Kunden vor so einer Situation schützt. Die teilnehmenden Rechtsschutzversicherungen können im Anhang eingesehen werden.
Sechs von zehn Schweizerinnen und Schweizern besitzen eine Rechtsschutzversicherung – ein deutlicher Anstieg um 8 Prozent gegenüber 2023.

In der Schweiz wohnhafte Personen verlassen sich auf ihre Rechtsschutzversicherung, wenn es darauf ankommt. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage von gfs-zürich im Auftrag des SVV.

Rund 100 Personen nahmen an der Fachtagung Rechtsschutzversicherung im Stadion Wankdorf teil, wo mehrere Referate gehalten wurden.
