Mus­ter­vor­la­ge für Zu­satz­ver­ein­ba­rung ge­bun­de­nes Ver­mö­gen

Empfehlungen

Die Mustervorlage dient als potenzielle Vorlage und Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen für die Verwahrung von Werten des gebundenen Vermögens. Sie stellt jedoch weder eine Form der Selbstregulierung noch einen verbindlichen Mindeststandard dar.

Die Vorgaben für die Anlagetätigkeit von Versicherungsunternehmen haben sich mit dem Inkrafttreten des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der revidierten Aufsichtsverordnung (AVO) am 1. Januar 2024 geändert. Infolge akzeptiert die FINMA die bislang abzuschliessende FINMA-Zusatzvereinbarung über die Anforderungen für die Fremdverwahrung sowie Konto- und Depotbeziehungen unter der revidierten AVO nicht mehr (siehe Anlagetätigkeit der Versicherungsunternehmen).

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat darauf mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) eine neue Mustervereinbarung geschaffen, die auf der bisherigen Mustervereinbarung beruht. Die neue Zusatzvereinbarung betreffend gebundenes Vermögen ist unten auf Deutsch sowie Französisch abrufbar. Im Falle von Unterschieden zwischen der deutschen Fassung und der französischen Übersetzung geht die deutsche Fassung vor.

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