
Der SVV begrüsst das Ziel, Daten künftig nur einmal zu erheben und redundante Datenerhebungen zu vermeiden. Neben den Krankenversicherern müssen dabei auch die Versicherer nach Unfallversicherungs-, Militärversicherungs- und Invalidenversicherungsgesetz angemessen berücksichtigt werden.
Insbesondere sollen die Medizinal-Tarifkommission UVG und die Zentralstelle für Medizinaltarife Zugang zu den notwendigen Daten erhalten. Gleichzeitig muss im Unfall- und Militärversicherungsbereich das Naturalleistungsprinzip gewahrt bleiben. Rechnungen und Rechnungsinformationen müssen weiterhin direkt vom Leistungserbringer an den zuständigen Versicherer gelangen.