Person betrachtet Gehirnscans auf einem Tablet.

Einmalige Erhebung von Daten im Gesundheitswesen

Vernehmlassungen
1. April 2025

Der SVV begrüsst das Ziel, Daten künftig nur einmal zu erheben und redundante Datenerhebungen zu vermeiden. Neben den Krankenversicherern müssen dabei auch die Versicherer nach Unfallversicherungs-, Militärversicherungs- und Invalidenversicherungsgesetz angemessen berücksichtigt werden.

Insbesondere sollen die Medizinal-Tarifkommission UVG und die Zentralstelle für Medizinaltarife Zugang zu den notwendigen Daten erhalten. Gleichzeitig muss im Unfall- und Militärversicherungsbereich das Naturalleistungsprinzip gewahrt bleiben. Rechnungen und Rechnungsinformationen müssen weiterhin direkt vom Leistungserbringer an den zuständigen Versicherer gelangen.

Stellungnahme des SVV zur Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung von Date