
Keine Symbolpolitik: Regulierung muss Versicherten einen erkennbaren Nutzen bringen, kommentiert Urs Arbter.
Woran denken Sie, wenn Sie das Wort «Finanzplatz» lesen? Viele denken bei dieser Frage intuitiv an Banken. Dass die Privatversicherer seit Jahren ein stabiler, krisenfester Pfeiler der Schweizer Volkswirtschaft sind, geht in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals unter. Genau dieses Missverständnis prägt die politische Debatte: Die Versicherungsbranche wird regelmässig «mitgemeint» und damit in Regulierungen eingebunden, die eigentlich auf bankenspezifische Risiken zielen. Dabei unterscheiden sich die Geschäftsmodelle von Banken und Versicherern grundlegend.
Das bestehende branchenspezifische Aufsichtsregime hat sich für die Versicherer bewährt: Mit einer durchschnittlichen Solvenzquote von 246 Prozent ist die Versicherungsbranche sehr solide kapitalisiert. Wer trotz dieser Ausgangslage zusätzliche Aufsichtsinstrumente wie eine Bussenkompetenz für die Finanzmarktaufsicht FINMA fordert, betreibt Symbolpolitik – ohne erkennbaren Nutzen für die Versicherten. Solche Vorschläge ignorieren die Daten der Branche und erzeugen den Eindruck eines Problems, das in Wirklichkeit keines ist.
Gefragt wäre etwas anderes: eine konsequente Anwendung der bestehenden Mittel, echte Proportionalität und ein klarer Fokus auf jene Bereiche, in denen tatsächlich systemrelevante Risiken bestehen. Eine Nullrisikopolitik mag politisch attraktiv wirken, ist aber weder realistisch noch volkswirtschaftlich sinnvoll. Sie erzeugt Bürokratie, bremst Innovation und stärkt den Schutz der Versicherten kaum. Regulierung muss Wirkung vor Umfang stellen – und politische Reflexe durch eine nüchterne Betrachtung der Fakten ersetzen.
Wie wichtig Augenmass ist, zeigt die Vermittleraufsicht besonders deutlich. Gesetz und Verordnung unterscheiden bewusst zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlern. In der Aufsichtspraxis verschwimmt diese Differenz jedoch zunehmend, indem nahezu identische Standards eingefordert werden. Das greift in die Organisationsfreiheit der Versicherungsunternehmen ein und überträgt Pflichten ungebundener Vermittler ungerechtfertigt auf gebundene Vertreter. Besonders problematisch ist die verlangte Registrierungskontrolle bis auf Brokermitarbeitenden- und Untervermittler-Ebene: administrativ kaum praktikabel, rechtlich fragwürdig und datenschutzrechtlich heikel.
Die Versicherungswirtschaft steht zu einer starken, international anerkannten Aufsicht. Doch Stärke entsteht nicht durch ständig neue Instrumente, sondern durch klare Prioritäten, fachliche Kompetenz und Regulierung mit gesundem Augenmass. Nur so bleibt der Schweizer Finanzplatz stabil und widerstandsfähig.
In unserem aktuellen Jahresbericht beleuchten wir die Frage der Versicherbarkeit – und das weit über Naturereignisse und Elementarschäden hinaus.

Nina Fehr Düsel und Marco Natoli sprechen zur Lage der Versicherungswirtschaft und zum Ruf des Milizsystems.

Am Tag der Versicherer in St. Gallen diskutierte der SVV, wie Versicherbarkeit erhalten bleibt, und wählte drei neue Vorstandsmitglieder.
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