Män­gel im Ver­mitt­ler­ge­schäft be­he­ben

Fokus

Die Krankenversicherer stehen bezüglich Vermittlerprovisionen und Telefonwerbung seit längerem im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Sie haben die bestehende Selbstregulierung im Hinblick auf die neue Gesetzgebung überarbeitet und beim Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung beantragt.

Seit 2021 regeln die Versicherer die Tätigkeit ihrer Vermittlerinnen und Vermittler auf freiwilliger Basis selbst in einer Branchenvereinbarung (BVV). Die bisherige Branchenvereinbarung enthielt vor allem Vorgaben zur Kaltakquise, zur Qualität des Beratungsgesprächs, zu Ausbildungsstandards sowie zu Provisionierungsplafonds für «externe» bzw. «ungebundene» Vermittler. Am 16. Dezember 2022 beschloss das Parlament, dass eine Branchenvereinbarung künftig sowohl «externe» wie auch «interne» Vermittler umfassen muss. Das Parlament hat zudem die gesetzliche Grundlage dahingehend angepasst, dass die Versicherer beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung beantragen können. 

Neuauflage der Branchenvereinbarung

Zwischen den Krankenversicherungsverbänden Santésuisse und Curafutura wurde entlang der neuen gesetzlichen Spielregeln eine Revision der Branchenvereinbarung vorgenommen. Die bisherige Obergrenze für Provisionen in der Grundversicherung (70 Franken pro Abschluss) gilt neu für alle Vermittler. In der Zusatzversicherung sieht die revidierte Branchenvereinbarung vor, dass sich die gesamte Abgeltung auf maximal 16 Monatsprämien beschränken muss. Ansonsten bleiben die Regeln in der BVV 3.0 gegenüber der bisherigen Version unverändert. Das Verbot der telefonischen Kaltakquise gilt weiterhin und von den Vermittlern werden dieselben Qualitätsstandards wie bis anhin verlangt. Damit sollen die unbeliebten Telefonanrufe auch in Zukunft eingedämmt bleiben. Mehr als zwei Drittel der Krankenversicherer sind der BVV 3.0 beigetreten, womit das notwendige Quorum von 66 Prozent erreicht ist, um beim Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung für die gesamte Branche zu beantragen. 

Santésuisse und Curafutura haben das entsprechende Gesuch um Allgemeinverbindlichkeit im April 2024 beim Bundesrat eingereicht. Erst mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat wird der neue Branchenvertrag für die Krankenversicherer rechtlich verbindlich.