Änderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
In seiner Vernehmlassungsantwort geht der SVV auf zwei Themen zur Änderung des AHVG ein - die Anpassungsvorschläge zu verschiedenen Artikeln lehnt er ab.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV konzentriert sich in seiner Vernehmlassungsantwort auf die Themen «Übernahme von Rentnerbeständen» und «Einbringen von Freizügigkeitsleistungen in Vorsorgeeinrichtungen» aus dem Bereich der 2. Säule. Die entsprechenden Anpassungsvorschläge zu Art. 53ebis BVG bzw. Art. 11 Abs. 3 FZG lehnt der SVV grösstenteils ab.