Män­gel im Ver­mitt­ler­ge­schäft be­he­ben

Fokus

Die Krankenversicherer stehen punkto Vermittlerprovisionen und Telefonwerbung schon länger im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Die Krankenversicherer haben die bestehende Selbstregulierung entlang der neuen Gesetzgebung revidiert und beim Bundesrat eine Allgemeinverbindlicherklärung beantragt. 

Die Versicherer regeln die Tätigkeit ihrer Vermittlerinnen und Vermittler seit 2021 selbst und auf freiwilliger Basis in einer Branchenvereinbarung. Die bisherige Branchenvereinbarung beinhaltete vor allem Vorgaben zur Kaltakquise, Qualität des Beratungsgesprächs, Ausbildungsstandards sowie Provisionierungsplafonds für «externe» (bzw. «ungebundene») Vermittler. Am 16. Dezember 2022 beschloss das Parlament, das eine Branchenvereinbarung künftig sowohl «externe» wie auch «interne» Vermittler umfassen muss. Das Parlament passte die gesetzliche Grundlage auch so an, dass die Versicherer beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung beantragen können. 

Neuauflage der Branchenvereinbarung

Eine Revision der Branchenvereinbarung wurde zwischen den Krankenversicherungsverbänden Santésuisse und Curafutura entlang der neuen gesetzlichen Spielregeln vorgenommen. Die bisherige Obergrenze für Provisionen in der Grundversicherung (70 Franken pro Abschluss) gilt neu für alle Vermittler. In der Zusatzversicherung sieht die revidierte Branchenvereinbarung vor, dass sich die gesamte Abgeltung auf maximal 16 Monatsprämien beschränken muss.  Im Übrigen bleiben die Regeln in der BVV 3.0 gegenüber der Version 1.0 unverändert. Das Verbot der telefonischen Kaltakquise gilt weiterhin und von den Vermittlern werden dieselben Qualitätsstandards wie bisher verlangt. Dadurch sollen die unbeliebten Telefonanrufe weiterhin eingedämmt bleiben.  Mehr als zwei Drittel der Krankenversicherer sind der BVV 3.0 beigetreten, womit das nötige Quorum von 66 Prozent für das Gesuch beim Bundesrat auf Allgemeinverbindlicherklärung für die gesamte Branche erreicht wurde. 

santésuisse und curafutura haben im April 2024 beim Bundesrat das entsprechende Gesuch auf Allgemeinverbindlichkeit eingereicht. Rechtsverbindlich wird die neue Branchenvereinbarung für die Krankenversicherer erst dann, wenn sie durch den Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wird.