Män­gel im Ver­mitt­ler­ge­schäft be­he­ben

Fokus

Die Krankenversicherer stehen in Sachen Vermittlerprovisionen und Telefonwerbung im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Sie haben die Selbstregulierung entlang der neuen Gesetzgebung überarbeitet – und der Bundesrat hat deren Allgemeinverbindlichkeit beschlossen.

Seit 2021 regeln die Versicherer die Tätigkeit ihrer Vermittlerinnen und Vermittler in der Grund- und Zusatzversicherung selbst und freiwillig in einer Branchenvereinbarung. Die bisherige Branchenvereinbarung enthielt vor allem Vorgaben zur Kaltakquise, zur Qualität des Beratungsgesprächs, zu Ausbildungsstandards sowie zu Provisionierungsplafonds für «externe» (auch «ungebundene») Vermittlerinnen und Vermittler. Am 16. Dezember 2022 beschloss das Parlament, dass eine Branchenvereinbarung künftig sowohl «externe» als auch «interne» Vermittlerinnen und Vermittler (Angestellte der Versicherer) umfassen soll. Zudem passte das Parlament die gesetzliche Grundlage so an, dass die Versicherer beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung beantragen können. 

Neuauflage der Branchenvereinbarung

Zwischen den Krankenversicherungsverbänden Santésuisse und Curafutura – ab 1. Januar 2025 existiert mit prio.swiss nurmehr ein Verband, der die politischen Interessen der Krankenversicherer im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung vertritt – wurde entlang der neuen gesetzlichen Spielregeln eine Revision der Branchenvereinbarung vorgenommen. So gilt die Begrenzung der Provisionen gemäss den neuen gesetzlichen Grundlagen sowohl für interne als auch für externe Vermittlerinnen und Vermittler. Mit Ausnahme dieser Anpassung blieben die Regeln in der revidierten Branchenvereinbarung weitgehend unverändert. Das Verbot der telefonischen Kaltakquise bleibt bestehen, und es werden die gleichen Qualitätsstandards von den Vermittlerinnen und Vermittlern verlangt. Über 66 Prozent der Krankenversicherer sind der revidierten Branchenvereinbarung beigetreten. Damit wurde das erforderliche Quorum erreicht, um beim Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung für die gesamte Branche zu beantragen.

Für allgemeinverbindlich erklärt

Santésuisse und Curafutura haben daraufhin im April 2024 das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung beim Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat hat schliesslich am 14. August 2024 die beantragten Punkte (Verbot der telefonischen Kaltakquise, Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie Erstellung und Unterzeichnung von Beratungsprotokollen) der Branchenvereinbarung per 1. September 2024 allgemeinverbindlich erklärt. Die neue Branchenvereinbarung ist ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich.