Män­gel im Ver­mitt­ler­ge­schäft be­he­ben

Fokus

Die Krankenversicherer stehen in Sachen Vermittlerprovisionen und Telefonwerbung seit längerem im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Sie haben die bestehende Selbstregulierung entlang der neuen Gesetzgebung überarbeitet, und der Bundesrat hat auf Antrag der Branche deren  Allgemeinverbindlicherklärung erklärt.

Seit 2021 regeln die Versicherer die Tätigkeit ihrer Vermittlerinnen und Vermittler auf freiwilliger Basis selbst in einer Branchenvereinbarung (BVV). Die bisherige Branchenvereinbarung enthielt vor allem Vorgaben zur Kaltakquise, zur Qualität des Beratungsgesprächs, zu Ausbildungsstandards sowie zu Provisionierungsplafonds für «externe» (auch sog. «ungebundene») Vermittlerinnen und Vermittler. Am 16. Dezember 2022 beschloss das Parlament, dass eine Branchenvereinbarung künftig sowohl «externe» wie auch «interne» Vermittler umfassen soll. Das Parlament passte zudem die gesetzliche Grundlage dahingehend an, dass die Versicherer beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung beantragen können. 

Neuauflage der Branchenvereinbarung

Zwischen den Krankenversicherungsverbänden Santésuisse und Curafutura wurde entlang der neuen gesetzlichen Spielregeln eine Revision der Branchenvereinbarung vorgenommen. So gilt der Provisionsdeckel gemäss den neuen gesetzlichen Grundlagen sowohl für interne als auch für externe Vermittlerinnen und Vermiller. Mit Ausnahme dieser Anpassung bleiben die Regeln der revidierten Branchenvereinbarung weitgehend unverändert. Das Verbot der telefonischen Kaltakquise bleibt bestehen und von den Vermittlern werden die gleichen Qualitätsstandards verlangt. Mehr als zwei Drittel der Krankenversicherer sind der revidierten Branchenvereinbarung beigetreten. Damit wurde das notwendige Quorum von 66 Prozent erreicht, um beim Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung für die gesamte Branche zu beantragen. 

Darauf hin reichten Santésuisse und Curafutura im April 2024 das Gesuch um Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesrat ein. Der Bundesrat hat schliesslich am 14. August 2024 die bantragten Punkte (Verbot telefonischer Kaltaquise, die Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie die Ertellung und Unterzeichnung von Beratungsprotokollen) der Branchenvereinbarung per 1. September 2024 allgemeinverbindlich erklärt. Die neue Branchenvereinbarung ist ab diesem Zeiptunkt rechtsverbindlich.