Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)
Der SVV begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen, den digitalen Austausch im Bereich der Sozialversicherungen voranzutreiben und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Um eine effiziente und nutzenstiftende Lösung für alle Sozialversicherungen umzusetzen, ist aus unserer Sicht ein koordiniertes und mit allen Akteuren abgestimmtes Vorgehen zu wählen.
Derzeit werden mit dem Ziel, die Sozialversicherungen zu digitalisieren, zwei unterschiedliche Ansätze parallel vorangetrieben: Einerseits das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS), das Gegenstand dieser Vernehmlassungsantwort ist und die Digitalisierung zwischen Versicherung und Versicherten in der ersten Säule vorantreiben will und andererseits der mit der Motion Kuprecht 23.4041 (Link) vorgeschlagene Lösungsansatz «eATSG», mit dem eine umfassende und einheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren im ATSG geschaffen werden soll. Die beiden Vorlagen stehen teilweise im Widerspruch. Es bedarf aus unserer Sicht zwingend einer Abstimmung der beiden Vorlagen und der Harmonisierung mit weiteren Digitalisierungsvorlagen des Bundes, so etwa dem BEKJ.
Wir beantragen, dass der Bundesrat vor Veröffentlichung der Botschaft zum BISS einen runden Tisch mit allen Sozialversicherungen einberuft, um Lösungen zu finden, wie die Digitalisierung in den Sozialversicherungen zielgerichtet gemeinsam vorangetrieben werden kann. Aus Sicht der Privatversicherer sind in diesem Zusammenhang auch genügende Umsetzungsfristen und vertretbare Kostenfolgen zentral.