
Während im administrativen Bereich der Taggeldversicherer vieles geregelt und automatisiert ist, existieren auf der ärztlichen Seite noch gewisse Unzulänglichkeiten betreffend Berichterstattung gegenüber den Versicherern.
Trotz sehr engagierten systematischen Bemühungen seitens der Swiss Insurance Medicine (SIM) muss die ärztliche Auskunftsqualität im Taggeldbereich gegenüber dem Gesellschaftsarzt als verbesserbar eingestuft werden. Das Ausstellen einer Arbeits(un)fähigkeit führt naturgemäss nach einer gewissen Zeit zu Nachfragen der Versicherer nach deren Berechtigung. Diese Nachfragen erfolgen mittels Formularfragen, welche sich trotz zunehmender Bürokratie auf die wesentlichen Punkte beschränken und dem Arzt einen Rahmen vorgeben.
Ärztliche Berichte werden von Versicherungsfachleuten eines Taggeldversicherers nicht immer verstanden, sodass der Gesellschaftsarzt beigezogen wird und deren Fragen beantworten muss. Die Antwort ist mitunter nicht immer so einfach wie es den Anschein hat, denn die Auskünfte sind oftmals dünn gehalten und nicht ausreichend fachlich ausgewiesen, um das medizinische Problem der resultierenden Arbeitsunfähigkeit nachvollziehen zu können. Besondere Aspekte gilt es im Bereich der Psychiatrie zu berücksichtigen, denn Arbeitsunfähigkeiten sind hier zu einem nicht geringen Anteil arbeitsplatzbezogene Sozialkonflikte ohne pathophysiologischen Befund.
Unter «Medinfo» informieren wir Ärztinnen und Ärzte sowie weitere interessierte Kreise über aktuelle Themen der Privatversicherer.
Der SVV und Santésuisse haben ein Abkommen vereinbart, das die Freizügigkeit im Bereich der Krankentaggeldversicherung regelt.

Oft ist die Abgrenzung schwierig, ob die Unfall- oder die Krankenversicherung leistungspflichtig ist. Zur Klärung haben die Versicherer ein Abkommen vereinbart.

Medizinische Erstberichte sind sowohl für die medizinische und administrative Fallführung wichtig, wie auch im Hinblick auf eine medizinische Begutachtung.
