Nahaufnahme von Wassertropfen auf Blatt.

PFAS als Emerging Risk in der Haftpflichtversicherung

Kontext
4. März 2026

Hohe Persistenz, steigende regulatorische Anforderungen und potenzielle Massenklagen prägen die Risikolandschaft im Bereich PFAS (Per- und Polyfluoroalkyl-Substanzen). Die Regulierung wird international verschärft, Haftungsfragen betreffen die gesamte Lieferkette. 

Risikobeschreibung 

Bei PFAS handelt es sind um industriell hergestellte fluorhaltige Substanzen mit einzigartigen Eigenschaften und diversen Anwendungsmöglichkeiten. Es gibt ca. 10’000 Stoffe sowie eine grosse Anzahl an Polymeren, die in die PFAS-Gruppe fallen. In relevanten Mengen sind allerdings nur einige hundert Stoffe im Verkehr. 

Die Palette möglicher Produkte und Anwendungen ist sehr gross: Kochgeschirr, Pflanzenschutzprodukte, Kosmetika, Medikamente, Verpackungen, Berufs- und Outdoorbekleidung, Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge, Feuerlöschschäume, Oberflächenbehandlungen von Metallen, Reinigungsmittel, um nur einige zu nennen. In fluorhaltigen Schaumlöschmitteln zeichnen sich PFAS bei der Bekämpfung von Bränden mit brennbaren Chemikalien, Brenn- und Treibstoffen durch eine gute Löschwirkung und grosse Rückzündsicherheit aus. Sie dienen weiter als Hilfsstoffe bei der Herstellung von Fluorpolymeren und finden Einsatz in vielen anderen industriellen Prozessen und Produkten. 

PFAS bestehen chemisch aus Kohlenstoffketten unterschiedlicher Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt (substituiert) sind. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) sind besonders gut untersucht: Sie sind extrem langlebig, toxisch, reichern sich über die Nahrungskette in Organismen und der Umwelt an und sind in vielen aquatischen und terrestrischen Lebewesen und im Menschen weltweit nachweisbar. Anstelle von PFOS und ihrer Derivate oder PFOA und ihrer Vorläuferverbindungen werden heute andere PFAS, insbesondere solche der «C6-Fluorchemie», verwendet. 

Wie viele Substanzen genau als PFAS betrachtet werden, schwankt, weil es unterschiedliche PFAS-Definitionen gibt. Oft verwendete sind jene der USEPA (2023) und der OECD (2021). Andere Länder und Organisationen verwenden möglicherweise noch weitere Definitionen, und selbst innerhalb der USA verwenden verschiedene Bundesstaaten unterschiedliche Definitionen. Deshalb ist es wichtig abzuklären, welche Definition in welcher Jurisdiktion relevant ist. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung der Schweiz mit der EU dürfte die Schweiz die Definition der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) übernehmen. 

Die Ausbreitung dieser Substanzen erfolgt über verschiedenste Pfade. In Innenräumen können zum Beispiel durch Ausdünstung aus Heimtextilien und Abrieb PFAS in die Luft gelangen. Mit der Anwendung von Feuerlöschschäumen gelangen PFAS direkt in den Boden und in Gewässer. Haften PFAS an Partikeln an, können sich diese über weite Strecken in der Luft ausbreiten. Auch durch Abluft und Abwässer von Industriebetrieben gelangen PFAS in die Umwelt und schliesslich in die menschliche Nahrungskette. 

Wissenschaftliche Erkenntnisse 

PFAS sind unter der Bezeichnung «langlebige» bzw. «persistente» Chemikalien («Forever Chemicals») bekannt, da sie sich in unserer Umwelt und in unserem Körper anreichern und äusserst lange nachweisbar sind. Studien zeigen, dass einige PFAS zu Gesundheitsproblemen wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fettleibigkeit, Fruchtbarkeitsstörungen und Krebs führen können. 

In einer umfangreichen Studie mit Teenagern in Nord- und Westeuropa wurden bei rund einem Viertel aller Probanden PFAS-Konzentrationen im Blut gemessen, bei denen gesundheitliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Bei der Schweizer Gesundheitsstudie «Humanbiomonitoring» waren die gemessenen PFOA-Werte im Blut eher unbedenklich, aber die PFOS-Konzentrationen lagen bei 3,6 Prozent der Studienteilnehmer in einem Bereich, wo Auswirkungen auf die Gesundheit möglich sind. Männer waren stärker belastet als Frauen. Im Dezember 2024 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) erste Ergebnisse zur PFAS-Verschmutzung in EU-Gewässern veröffentlicht. Die Daten zeigen, dass PFOS in den Gewässern der EU weit verbreitet sind und häufig die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Während die Anreicherung in Menschen, Tieren, Sedimenten oder Böden hauptsächlich auf langkettige PFAS zurückzuführen ist, werden kurzkettige PFAS aufgrund ihrer Persistenz und hohen Mobilität häufig in Gewässern und Pflanzen gefunden. Insbesondere Trifluoressigsäure (TFA) ist im europäischen Grundwasser auf dem Vormarsch. TFA ist ein sehr persistentes Abbauprodukt, welches beim Abbau anderer PFAS, einschliesslich bestimmter Pestizide, entsteht.  

In der Schweiz wurden PFAS in knapp der Hälfte aller Grundwasser-Messstellen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA nachgewiesen. Die Konzentration der 26 analysierten PFAS liegt an etwa 25 Prozent der Messstellen über 0,01 Mikrogramm pro Liter (µg/l) und bei etwa 2 Prozent über 0,1 µg/l. Die derzeit geltenden Höchstwerte der TBDV (Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlichen zugänglichen Bädern und Duschanlagen) für Trinkwasser werden im Grundwasser nur an einer Messstelle der NAQUA (nationale Grundwassermessstelle) überschritten. 

Eine Studie aus Deutschland stellt die erste Untersuchung zur PFAS-Belastung im Meeresschaum an deutschen Küsten dar. Die Ergebnisse zeigen die Bedeutung von Meeresschaum als Expositionsweg für PFAS. Die Proben wurden auf 31 PFAS-Chemikalien untersucht, 14 Substanzen konnten gemessen werden. Die gefundenen PFAS-Konzentrationen im Meeresschaum an deutschen Nord- und Ostseestränden sind mit den Werten aus früheren Studien in den Niederlanden, Dänemark und Belgien vergleichbar.

Das «Forever Lobbying Project», eine grenzüberschreitende Untersuchung, durchgeführt von Journalisten und Experten, berechnete die geschätzten Kosten für die PFAS-Dekontamination in Europa auf 2 Billionen Euro – über einen Zeitraum von 20 Jahren und ohne Berücksichtigung der Auswirkungen von PFAS auf das Gesundheitssystem oder anderer externer Effekte. Die Schätzung umfasste die Kosten für die Bodensanierung sowie die Schaffung neuer PFAS-freier Trinkwassereinzugsgebiete oder sogar die Verteilung von PFAS-freiem Trinkwasser in der Nähe kontaminierter Standorte. Eine SRF-Recherche schätzte die entsprechenden Kosten für die Schweiz je nach Szenario auf 1 bis 26 Milliarden Franken. Das Bundesamt für Umwelt schätzt die Kosten bisheriger PFAS-Sanierungen auf 50 bis 100 Millionen Franken (Stand Januar 2025). 

Mögliche Umwelt- und Personenschäden waren bereits Anlass für Haftpflichtprozesse, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, in den USA.  

Risikowahrnehmung 

Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, eine zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch soziale und öffentliche Medien, sowie das generell erhöhte Umweltbewusstsein verstärken den Druck in Bezug auf Haftpflichtklagen gegen potenziell verantwortliche Hersteller und Inverkehrbringer. 

Auch wenn Rechtsstreitigkeiten in der Regel zuerst in den USA beginnen und dort oft enorme finanzielle Ausmasse erreichen, sind auch in Europa erste Versuche von Sammelklagen zu beobachten (beispielsweise aufgrund der EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher [Collective Redress Directive]). 

Grossteile der EU-Industrie bereiten sich auf ein potenzielles Verbot vor. Sichere und funktionell vergleichbare Alternativen sind dazu notwendig. Für viele Verwendungen gibt es inzwischen PFAS-freie Ersatzchemikalien. Gewisse sind aber in Bezug auf deren Eigenschaften noch nicht vergleichbar. Ein prominentes Beispiel sind Feuerlöschschäume. PFAS-haltige Feuerlöschschäume sollen in der EU verboten werden, wobei der Verordnungsentwurf zeitlich begrenzte Ausnahmen vorsieht. Der endgültige Rechtstext wird derzeit auf Ebene der Europäischen Kommission überarbeitet. Schon heute sind mehrere fluorfreie Löschschäume auf dem Markt verfügbar. Die Brandbekämpfung mit fluorfreien Schäumen benötigt aber teilweise mehr Zeit und höhere Schaummengen als dies mit konventionellen, fluorhaltigen Schäumen nötig ist. Zudem haben Tests gezeigt, dass Feuerwehrleute die andersartige Anwendung der neuen Schäume erlernen und trainieren müssen.  

Haftpflichtrechtliche Relevanz 

Die schädlichen Auswirkungen der PFAS-Chemikalien werden in den einzelnen Ländern durch verschiedene Gesetze und Initiativen unterschiedlich geregelt. 

Wie reagiert Europa?  
Der Vorschlag zu einer umfassenden Beschränkung von PFAS war eines der wichtigsten Ereignisse im Jahr 2023 im Zusammenhang mit der Regulierung von Chemikalien. Nach der Einreichung bei der ECHA wurde der Vorschlag einer sechsmonatigen öffentlichen Konsultation unterzogen, um die Meinungen relevanter Interessengruppen einzuholen. Mit über 5'600 Kommentaren von 4'400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen erhielt die ECHA eine rekordverdächtige Menge an Rückmeldungen, was die Brisanz dieses Themas aufzeigt. 

Die Europäische Kommission hat neue Massnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) 1907/2006 (EU REACH) verabschiedet, welche die Verwendung von Untergruppen von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS), nämlich Undecafluorhexansäure (PFHxA) und PFHxA-verwandte Stoffe, einschränken. Die Beschränkungen verbieten die Verwendung von PFHxA in Verbrauchertextilien, Lebensmittelverpackungen, Verbrauchermischungen wie Imprägniersprays, bestimmten Kosmetika und einigen Feuerlöschschaumanwendungen. Diese Beschränkungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gelten nach einer Übergangsfrist, die je nach Verwendung zwischen 18 Monaten und fünf Jahren liegt.

Wie reagiert die Schweiz?  
Einige PFAS sind bereits heute in der Schweiz reglementiert. Die Verwendung von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) beispielsweise ist mittlerweile vollständig verboten. Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Perfluoroctansäure (PFOA) ist grundsätzlich verboten, allerdings gibt es Ausnahmen für Produkte, für welche ein Ersatz zurzeit nicht möglich ist (z. B. gewisse Medizinprodukte). In der Schweiz gelten PFAS-Höchstwerte für Trinkwasser und für gewisse Lebensmittel. 

Eine praktikable, international kompatible Regulierung von PFAS für die Schweiz wird angestrebt. Gleichzeitig stossen unspezifische, pauschale Verbote bei der Industrie auf Widerstand. Möglich ist, dass der Einsatz von PFAS auf gewisse unerlässliche Anwendungen, den sogenannten «essential uses», limitiert wird. 

Die schweizerische Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) regelt den Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen. Im Herbst 2025 wurde die ChemRRV mit den Entwicklungen des EU-Chemikalienrechts und insbesondere der REACH-Verordnung weitgehend harmonisiert. Mit einer Übergangsfrist bis November 2026 werden die Herstellung und das Inverkehrbringung von kurzkettigen PFAS (spezifisch PFHxA und Vorläuferverbindungen) verboten. Betroffene Materialien und Anwendungen sind beispielsweise kosmetische Mittel, Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Textil- und Lederwaren, Handfeuerlöscher und Imprägnierungssprays (keine abschliessende Liste). 

Sobald Studien einen Zusammenhang zwischen PFAS und Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Menschen feststellen können, wird dies unweigerlich zu Klagen führen. 

Bei jeder potenziellen Klage muss der/die Beklagte definiert werden. Verschiedene Rechtsstreitigkeiten gegen Hersteller bedenklicher Chemikalien haben es aber ermöglicht, neue potenzielle Kategorien von Beklagten zu ermitteln. Die gegenwärtigen PFAS-Klagen zeigen, dass – neben den historischen Herstellern von Chemikalien – eine Klage auch gegen weitere Unternehmen aus der Wertschöpfungskette gerichtet sein kann. Einzelhändler, Verteiler und sogar öffentliche Körperschaften könnten von Klagen betroffen sein. Weiter ist zu erwarten, dass sich allfällige Klagen in der Schweiz vornehmlich an der Definition von PFAS der ECHA/OECD anlehnen werden. 

Die Haftung für Umweltschäden richtet sich nach den einschlägigen Umwelthaftungsregelungen. Aufgrund der Langlebigkeit und der vielseitigen Anwendungsbereiche dieser Substanzklasse können, vor allem bei allmählichen Umwelteinwirkungen, Diskussionen über den Kreis der Haftpflichtigen und den adäquaten Kausalzusammenhang auftreten. Bezüglich einer Haftung für Personen- und Sachschäden steht insbesondere die Produkthaftpflicht im Fokus. Denkbar sind auch Klagen gegen den Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer betreffend Personenschäden aus berufsbedingter Exponierung. 

Verschiedene Klagen beziehen sich auf irreführende Marketingkampagnen und die angebliche Verwendung gesundheitsschädlicher PFAS. So wurde beispielsweise eine Sammelklage in Zusammenhang mit Armbändern von Sportuhren eingereicht. Beklagt wurde unter anderem, dass Konsumentinnen und Konsumenten gewisse Sportuhren nicht gekauft oder nicht so viel dafür bezahlt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass die Produkte gefährliche Mengen an PFAS enthalten. Ähnlich gelagerte Sammelklagen gab es mit Kaugummis, Pflastern und Kondomen.

Der oberste Gerichtshof von Schweden anerkannte einen Personenschaden bei Personen, die aufgrund von kontaminiertem Trinkwasser erhöhte PFAS-Werte im Blut aufweisen. Als Ursache für die Wasserverunreinigung gelten Feuerlöschschäume, die bei Übungen auf einem Flughafengelände zum Einsatz kamen.

Haftpflichtversicherungstechnische Relevanz 

Kommt es im Zusammenhang mit einem Produkt zu Personen- und/oder Sachschäden bei Dritten, sind diese in der Betriebshaftpflichtversicherung, sofern nicht ein entsprechender Ausschluss besteht, grundsätzlich versichert. Der Versicherungsschutz ist hierbei einerseits vom gewährten Deckungsumfang und andererseits von den konkreten Umständen abhängig, die zum Schadenereignis geführt haben. 

Im Rahmen der Produkthaftpflicht oder Betriebshaftpflicht können unter anderem Versicherungsnehmer aus den Bereichen Lebensmittelindustrie, öffentliche Dienste (z. B. Wasseraufbereitung), Betreiber von Flughäfen, Textilindustrie, Papierindustrie, Metallverarbeitung, Gebäudetechnik (z. B. Wärmepumpen, Fassaden), Abfallbehandlung oder Medizinprodukte exponiert sein. 

Ansprüche im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen sind nur versichert, wenn sie nachweislich auf einen Störfall zurückzuführen sind. In den meisten Fällen handelt es sich aber um kontinuierliche Emissionen, die über die Zeit zu einer Anreicherung in der Umwelt führen. 

Eigentliche Hersteller von PFAS gibt es in der Schweiz keine, aber die oben genannten Industrien verwenden PFAS in unterschiedlichen Formen. Zu bedenken gilt es auch, dass Arbeitnehmende während der Ausübung ihrer Tätigkeiten und gewisser Herstellungsprozesse PFAS ausgesetzt sein können. 

Zeithorizont für versicherte Ansprüche 

Wegen ihrer Langlebigkeit, Vielfalt, Verbreitung und der laufenden Forschung, die über die nächsten Jahrzehnte neue Resultate zu PFAS liefern wird, sind es lange Zeiträume, welche die Versicherer bei der Deckung in Betracht ziehen müssen. Da die Substanzen auch schon über Jahrzehnte genutzt werden, sollten Versicherer im Rahmen der Deckung an Jahrzehnte (und auch an einen geeigneten Trigger) denken. Die Ausdehnung der Verjährungsfristen bei Personenschäden auf 20 Jahre (Art. 60 OR) beziehungsweise 25 Jahre (überarbeitete EU-Produkthaftpflichtrichtlinie 2024) wird dazu führen, dass betroffene Unternehmen (und deren Versicherer) länger im Risiko stehen. 

Um künftige Ansprüche möglichst minimieren zu können, ist im Sinne der Prävention ein aktiver Austausch mit den Behörden in Bezug auf die betroffenen Verbote und auch auf die Entwicklung von Vorschriften erforderlich. Das zeigt das Beispiel des Vorschlags zur Regulation von PFAS unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH. 

Der branchenübergreifende Dialog zwischen Industrie, Gewerbe und Versicherung betreffend regulatorische Vorgaben und Konsequenzen ist enorm wichtig.

Was sind «Emerging Risks»?

Emerging Risks sind neuartige, zukunftsbezogene Risiken, die mit unscharfen Konturen am Horizont auftauchen: Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihr Schadenausmass sind noch nicht zuverlässig abschätzbar. Im Unterschied zu traditionellen Risiken entwickeln sich «Emerging Risks» dynamisch und über lange Zeiträume hinweg. Ihr volles Schadenpotenzial wird daher häufig erst spät – oder gar erst im Nachhinein – erkennbar. 

In regelmässigen Abständen nimmt der SVV daher eine Einschätzung vor und analysiert die wichtigsten Trends und Herausforderungen für die Versicherungsbranche. Die Auswahl basiert jeweils auf technologischen, gesellschaftlichen und ökologischen Trends, regulatorischen Veränderungen sowie auf ihrer Bedeutung für das Underwriting. Die Absicht ist, Frühwarnsignale sichtbar zu machen, Orientierung bei künftigen Entwicklungen zu bieten und damit letztendlich Versicherer und Unternehmen in der Risikobewertung zu unterstützen. 

Mehr zum Thema finden Sie hier oder auch in unserer Broschüre.