Au­to­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung des Ver­si­che­rungs­ver­trags – wie­so?

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Viele Versicherungsverträge verlängern sich stillschweigend um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Ist diese automatische Vertragsverlängerung sinnvoll bzw. was nützt sie dem Kunden?

Ein Versicherungsvertrag wird grundsätzlich mit einer bestimmten Vertragsdauer abgeschlossen (zum Beispiel 01.01.2018 – 31.12.2022). Danach gelangt die so genannte Prolongationsklausel zur Anwendung. Aufgrund dieser Klausel wird der Versicherungsvertrag nach dem vereinbarten Ablauf (im vorliegenden Beispiel nach dem 31.12.2022) jeweils stillschweigend um ein Jahr verlängert.

Weiterführung des Versicherungsschutzes

Diese automatische Verlängerung ist Bestandteil der meisten Versicherungsverträge im privaten Bereich und ist beliebig oft möglich. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft können den Vertrag auf Ablauf der Vertragsdauer oder nach Ablauf der jeweiligen stillschweigenden Verlängerung um ein Jahr ohne Begründung auf Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn keine weitere automatische Verlängerung gewünscht wird. Dabei muss die im Vertrag vorgesehene Kündigungsfrist (meistens 3 Monate) eingehalten werden. Verstreicht diese Frist unbeachtet, ist eine reguläre Kündigung erst wieder auf den nächsten Hauptverfall (im vorliegenden Beispiel auf den 31.12.2023) möglich. Die automatische Verlängerung liegt nicht zuletzt im Interesse auch der Kunden, da sich diese nicht um die Weiterführung des Versicherungsschutzes kümmern müssen und zudem allenfalls von günstigeren Prämientarifen im Zeitpunkt des seinerzeitigen Vertragsabschlusses profitieren können.