<p><em>J’ai 24 ans, vis chez mes parents et vais résider aux Etats-Unis pendant cinq mois dans le cadre d’un échange d’étudiants. Serai-je couvert par l’assurance responsabilité civile (RC) privée de mes parents pendant mon séjour aux USA?</em></p>
Die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherungen variieren bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Mündige Kinder, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, sondern beispielsweise studieren oder eine Lehre absolvieren, und in Hausgemeinschaft mit den Eltern leben, sind aber in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Ein Praktikum im Rahmen des Studiums oder der Lehre sowie ein Sprachaufenthalt im Ausland von weniger als sechs Monaten sind dabei meistens durch die Elternpolice gedeckt.
Rückfrage bei der Versicherung unabdingbar
Die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften sehen jedoch unterschiedliche Alterslimiten für eine Deckung durch die Elternpolice vor. Zudem bringt ein längerer Aufenthalt im Ausland besondere Probleme im Haftpflichtbereich mit sich (beispielsweise aufgrund von in der Schweiz unbekannten Rechtsvorschriften in weit entfernten Ländern oder von Risiken bei der Ausübung spezieller Sportarten). Daher drängt sich rechtzeitig vor der Abreise ein Kontakt mit dem zuständigen Versicherungsberater auf. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsdeckung durch die Elternpolice während eines Auslandaufenthalts des mündigen Kindes auch wirklich vorhanden ist.