Vor­schlag der BVG-Kom­mis­si­on für Min­dest­zins­satz 2016 ist zu hoch

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Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge schlägt für 2016 einen BVG-Mindestzinssatz von 1,25 Prozent vor. Dieser Satz ist nach Ansicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zu hoch. Der Mindestzinssatz sollte sich an den realen Erträgen sicherer Anlagen orientieren. Diese sinken seit Jahren und liegen auf historischen Tiefstständen. 

Zürich, 31. August 2015 – Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge («BVG-Kommission») hat heute entschieden, dem Bundesrat für 2016 einen Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 1,25 Prozent zu empfehlen. Die Kommission hält ausdrücklich fest, dass die 1,25 Prozent angesichts der Schwankungen der Märkte als Maximum zu verstehen seien.

Der SVV schlägt demgegenüber einen Mindestzinssatz für 2016 von 0,75 Prozent vor. Dafür spricht neben den Schwankungen der Märkte vor allem das Zinsniveau: Die Erträge sicherer Anlagen sinken seit Jahren kontinuierlich und bewegen sich auf historischen Tiefstständen. Sichtbarer Ausdruck davon sind Negativzinsen und Negativrenditen auf Bundesanleihen.

Der Mindestzinssatz ist für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er auch tatsächlich erreichbar ist. Als Basis für den Mindestzinssatz kann somit nur der sogenannt «sichere» – das heisst mit Anlagen in Bundesobligationen realisierbare – Zinssatz massgebend sein. Die BVG-Kommission setzt mit dem von ihr vorgeschlagenen Wert für den BVG-Mindestzinssatz viel zu stark auf erhoffte Buchgewinne. Erzielen die Vorsorgeeinrichtungen höhere Anlagerenditen, steht es Ihnen frei, die Guthaben ihrer Versicherten mit einem höheren Satz zu verzinsen als dem Mindestzinssatz.