Un­fall im Ne­ben­job – wie ist das ver­si­chert?

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Ich arbeite zu 80 Prozent als Angestellte. Daneben führe ich ein eigenes kleines Geschäft. Wie bin ich im Nebenjob unfallversichert? Wie sind hier neben den Heilungskosten zum Beispiel die Invaliditätsrisiken versichert?

In der hauptberuflichen Tätigkeit sind Sie durch die Versicherung gemäss Gesetz über die Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers versichert. Die obligatorische Versicherung deckt sowohl die Behandlungs- und Heilungskosten als auch den Verdienstausfall infolge Invalidität. Auch die Unfälle in der Freizeit sind gedeckt, sofern Sie im Durchschnitt mindestens 8 Stunden pro Woche im Hauptjob arbeiten. Durch diese Versicherung ist jedoch Ihre Tätigkeit als Selbständigerwerbende nicht voll gedeckt, da der dort erzielte Verdienst nicht in die Leistungsberechnung der hauptberuflichen Unfallversicherung einbezogen wird. Lediglich die Heilungskosten wären über die UVG-Versicherung im Haupterwerb versichert.

Freiwillige UVG- und individuelle Unfallversicherung

Wenn Ihr Verdienst als Selbständigerwerbende 74’100 Franken übersteigt, können Sie sich freiwillig der UVG-Versicherung unterstellen und so von diesem umfangreichen Versicherungsschutz profitieren. Erreicht Ihr Verdienst diesen Betrag nicht, so sollten Sie den Abschluss einer individuellen Unfallversicherung prüfen, welche im Nebenjob u.a. die Risiken einer Invalidität deckt und allenfalls auch Zusatzleistungen zur Krankenkasse-Grunddeckung erbringt (wie halbprivate oder private Spitalabteilung).