Fachkompetenzen als Erfolgsfaktor für die Branche hochhalten
Eine hohe Fach- und Handlungskompetenz der Mitarbeitenden trägt entscheidend zur Reputation der Versicherungsbranche bei. Ein schweizweites Aus- und Weiterbildungssystem für alle Altersgruppen steigert die Attraktivität der Privatversicherer als Arbeitgeber.
Die Versicherungswirtschaft bekennt sich zur dualen Berufsbildung und legt Wert darauf, den Nachwuchs aus den eigenen Reihen zu rekrutieren. Ein umfassendes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem ermöglicht zudem den Quereinstieg in die Branche und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten bis über die ordentliche Pensionierung hinaus.
Alle Generationen fördern
Als engagierte Ausbildungsbranche bildet die Versicherungswirtschaft ihre zukünftigen Fachkräfte bestmöglich selbst aus. Mit 2100 Lehrverträgen leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung der nächsten Generation. Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV ist zusammen mit Bund und Kantonen für die Aus- und Weiterbildung im Versicherungsbereich zuständig. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt den VBV in der Trägerschaft von Bildungsabschlüssen und engagiert sich seit 2023 als Mitglied von ICT-Berufsbildung Schweiz für die Förderung der IT-Berufe in der Assekuranz. So gestaltet die Branche gemeinsam die Entwicklungen im zukunftsträchtigen Berufsfeld von Informatikern, Entwicklerinnen digitales Business und Mediamatikern mit. Dabei helfen auch Informationsangebote wie die Plattform «startsmart.ch», auf der Schulabgängerinnen und -abgänger in die Welt der Versicherungen eingeführt werden.
Die Anforderungen an die Kompetenzen, die die Fachkräfte im Dienstleistungssektor der Versicherungsindustrie mitbringen sollen, sind anspruchsvoll und entwickeln sich laufend weiter. Es entstehen neue Berufsprofile mit sich verändernden Qualifikationsanforderungen. Der SVV engagiert sich deshalb für eine zukunftsbezogene Qualifikationsentwicklung und arbeitet eng mit der Forschung, den Bildungsanbietern und den Mitgliedgesellschaften zusammen. Mit der Studie «Skills der Zukunft» eruierte der Verband 2021, welche Fähigkeiten Mitarbeitende in der Assekuranz in Zukunft benötigen, um den steigenden Anforderungen an Fach- und Handlungskompetenzen gerecht zu werden. Weiter hat der SVV mit «InsurSkills» ein Selbstanalysetool entwickeln lassen, mit dem die Mitarbeitenden ihre eigenen Kompetenzen überprüfen können. Damit investiert die Branche in die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeitenden.
Fachkräfte fehlen weiterhin
Auch wenn im ersten Halbjahr 2024 in der Schweiz ein Rückgang der offenen Stellen zu verzeichnen war, fehlen in der Assekuranz weiterhin Fachkräfte. In der Studie «Fachkräftesituation in der Versicherungswirtschaft» von BSS vom Juni 2023 stellte der Verband fest, dass von insgesamt 38 Berufen 30 vom Fachkräftemangel betroffen sind. Um dieser Herausforderung zu begegnen, verfolgt die Branche drei Hauptansätze: eine effizientere Nutzung des ungenutzten Fachkräftepotenzials, verstärkte Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie die Steigerung der Attraktivität der Branche und ihrer Berufsfelder.
Informationspflicht zur Vermittlerausbildung
Seit 2015 führt die Schweizer Versicherungswirtschaft das Branchenregister «Cicero». Cicero steht für «Certified Insurance Competence». Es ist das Gütesiegel für Beraterinnen und Berater, die ihre Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln. Cicero trägt dazu bei, die Qualität in der Versicherungsberatung zu steigern. Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind oft Quereinsteiger und brauchen eine umfassende Ausbildung für ihre neue Berufsqualifikation. Cicero-Mitglieder müssen die Prüfung zum «Versicherungsvermittler VBV» oder eine gleichwertige Versicherungsqualifikation erfolgreich abgeschlossen haben und sich regelmässig weiterbilden. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften und überbetriebliche Bildungsanbieter stellen sicher, dass ein umfassendes und aktuelles Bildungsangebot in den relevanten Themen vorhanden ist.
Neue Mindeststandards für Aus- und Weiterbildungen
Mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der entsprechenden Aufsichtsverordnung (AVO) traten zum 1. Januar 2024 wichtige Neuerungen bezüglich der Informationspflicht zur Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern in Kraft. Die Verantwortung, Kundinnen und Kunden über die Aus- und Weiterbildung zu informieren, liegt nun bei den Versicherungsunternehmen bzw. -vermittlern. Für die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung gilt eine zweijährige Übergangsfrist bis Ende 2025. In dieser Zeit werden Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung neu definiert und durch Prüfungen kontrolliert. Anerkannte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler werden fortlaufend offiziell registriert. Ab 2026 wird das Cicero-System abgeschafft.